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Zwischenlager für Brennstäbe, Meinungen in Salzburg



UVP-VERFAHREN ZUM ZWISCHENLAGER FÜR HOCHRADIOAKTIVE BRENNSTÄBE - Stellungnahme
Mo, 11. Oktober 2004






Gegen das geplante Zwischenlager für die abgebrannten Brennelemente in Temelin läuft ein grenzüberschreitendes Einwendungsverfahren (Einwendungen sind nur noch bis 14.10. möglich). Auch Bürgermeister Dr. Heinz Schaden setzte heute Montag, 11.10., namens der Stadt Salzburg ein deutliches Zeichen gegen die nukleare Verantwortungslosigkeit und reichte beim Umweltministerium der Tschechischen Republik eine schriftliche Stellungnahme ein. Ausgangspunkt war ein Dringlichkeitsantrag der Bürgerliste im jüngsten Gemeinderat der Stadt Salzburg.
Die Landesregierung wird eine gleichlautende Stellungnahme abgeben.

Stellungnahme im Wortlaut

Betrifft:
Stellungnahme zum Vorhaben „Zwischenlager für abgebrannte Brennstäbe am Standort KKW Temelin“ im Rahmen des grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens


Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Landeshauptstadt Salzburg nimmt im Rahmen der grenzüberschreitenden UVP zum Vorhaben der CEZ, am Gelände des KKW Te-melin ein Brennelement-Zwischenlager zu errichten und zu betreiben, wie folgt Stellung:

Die aufgelegten Unterlagen im Rahmen des UVP-Verfahrens für das Brennelement-Zwischenlager in Temelin sind sehr unkonkret. In den wesentlichen sicherheitsrelevanten Punkten wurden die Angaben gegenüber dem vor einem Jahr präsentierten UVP-Konzept nicht präzisiert, weswegen das Projekt nicht fundiert geprüft werden kann.

Die wichtigsten Mängel betreffen:
• Fehlende Angaben zur Art der Castoren, Prüfunterlagen, Zulassungsbescheinigungen, Beständigkeit über 60 Jahre. Es wird lediglich auf die geltenden bzw. zukünftigen Vorschriften verwiesen.
• Fehlende Angaben zum radioaktiven Inventar.
• Fehlende Angaben zum Aufbau der Hallen (z.B. Wand- und Deckenstärke).
• Keine Angaben über Maßnahmen, wenn nach dem geplanten Betriebszeitraum noch kein Endlager zur Verfügung stehen sollte.
• Keine Organisationsplanung für den Zeitraum, wenn das KKW bereits geschlossen ist und seine Infrastruktur noch für den Betrieb des Zwischenlagers benötigt wird.
• Es fehlen Ausbreitungsberechnungen für Havariefälle (unterschiedliche Wetterlagen).
• Bei der Behandlung eines absichtlich herbeigeführten Flugzeugabsturzes mit einem voll betankten Verkehrsflugzeug wird lediglich auf die deutschen Verfahren verwiesen. Es ist auf Grund fehlender Angaben zum Aufbau der Halle nicht nachvollziehbar, ob eine analoge Behandlung überhaupt zulässig ist.

Im Sinne einer guten Zusammenarbeit beim gegenständlichen UVP-Verfahren ersucht die Landeshauptstadt Salzburg, der Einschreiterin die Erstellung aller weiteren Unterlagen auch in Deutsch vorzuschreiben und die Anhörungstermine für die österreichische Bevölkerung in Österreich abzuhalten.

Das tschechische Umweltministerium wird weiters ersucht, der Einschreiterin eine Behebung der angeführten Mägel in der UVP-Dokumentation vorzuschreiben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heinz Schaden
Bürgermeister

Einwendungen sind noch bis 14.10. unter www.atomstopp.at (OÖ Fassung) online möglich, bzw. kann der Einwendungstext der Plattform gegen Atomgefahren (PLAGE) von der Homepage der www.plage.cc heruntergeladen und unterschrieben werden (umgehend zu senden an: PLAGE, Nonntaler Hauptstraße 86, 5020 Salzburg)




Quelle: Presseaussendungen Stadt Salzburg

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