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Bemtenpensionen im Land Salzburg
Bundesmodell wird für Pensionssicherungsbeitrag und Pensionserhöhung übernommen
Sitzung der Salzburger Landesregierung
(LK) Das Land Salzburg wird in punkto Pensionssicherungsbeiträge und Pensionserhöhung die bereits beschlossenen Regelungen des Bundes übernehmen. Zur Diskussion in der Landesregierung stand heute eine Vorlage für ein Gesetz, mit dem das Landesbeamten-Pensionsgesetz geändert wird. Dieser Vorschlag für eine Gesetzesnovelle beinhaltete ursprünglich eine gestaffelte Regelung für den Pensionssicherungsbeitrag, die jedoch von der Landesregierung nicht angenommen wurde. Sowohl der Vorschlag aus dem Ressort Buchinger als auch die Bundesregelung hätten dem Land annährend gleiche Einnahmen gebracht. Basis für diese Entscheidung war die Prämisse der ÖVP, eine Gleichbehandlung von Landes- und Magistratsbediensteten sicherzustellen. Zu der ursprünglich vom Land vorgeschlagenen gestaffelten Regelung wäre von der Landeshauptstadt keine Zustimmung zu erwarten gewesen. Stattdessen einigte man sich darauf, das Bundesmodell mit einer einheitlichen Erhöhung des Pensionssicherungsbeitrages von einem Prozent auch in Salzburg umzusetzen. Auch für die Pensionserhöhungen im nächsten Jahr wird Salzburg auf das Bundesmodell zurückgreifen. Das heißt, dass alle Pensionen unter der so genannten Medianpension eine Erhöhung von 1,5 Prozent und alle darüber liegenden Pensionen eine Erhöhung von rund 10,30 Euro erfahren. i225-100
Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 22.11.2004
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