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Land Salzburg und die EU Verfassung
Starkes "Ja" des Ausschusses der Regionen zur EU-Verfassung
Stellungnahme von Schausberger und Tope angenommen / Zuständigkeiten der EU auch in Zukunft auf Sinnhaftigkeit prüfen
(LK) Ein starkes und entschiedenes „Ja” hat der Ausschuss der Regionen (AdR) nach Ansicht seines Präsidenten Peter Straub zur Europäischen Verfassung abgegeben. Bei seiner Plenartagung am 17. November hat die Institution, die die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften vertritt, auf Einladung des Europäischen Parlaments sich über „den Vertragsentwurf zur Schaffung einer europäischen Verfassung“ ausgesprochen und den Entwurf einer Stellungnahme von seinen beiden Berichterstattern Dr. Franz Schausberger, Beauftragter des Landes Salzburg und Lord Graham Tope, Mitglied der Gebietskörperschaft Großraum London, angenommen. Der AdR ist die erste EU-Institution, die sich formell zum Verfassungsvertrag äußert.
Schlüsselaussage ist die Forderung, dass im Sinne des Subsidiaritätsprinzips den Mitgliedstaaten, Regionen und gegebenenfalls Kommunen die Möglichkeit gegeben sein muss, zu zeigen, dass sie selber in der Lage sind, ein Ziel ausreichend zu erreichen, bevor bzw. ohne dass die EU rechtsetzend tätig wird. An das Europäische Parlament wird die Forderung gerichtet, es möge auch die Subsidiaritätsaspekte und die Konsequenzen seiner eigenen Änderungen zu Gesetzesvorhaben auf die lokale und regionale Ebene untersuchen, wie das für die Kommission gilt.
Bei der Weiterentwicklung der Verfassung fordert der AdR eine kontinuierliche Prüfung der EU-Zuständigkeiten. „Es muss möglich sein, EU-Kompetenzen, die z.B. zum Aufbau des Binnenmarktes erforderlich waren, wieder den Mitgliedstaaten zurückzugeben. In gleicher Weise muss es möglich sein, der EU neue Kompetenzen zu übertragen, wenn darüber Einvernehmen unter den Mitgliedstaaten herrscht“, so Dr. Schausberger bei der Präsentation der Stellungnahme im AdR.
Der Ausschuss der Regionen hat darüber hinaus einen offenen Brief an die politisch verantwortlichen Kräfte in der Union gerichtet und sich für die Ratifizierung des Verfassungstextes eingesetzt, „der einen Pakt der Demokratie mit den Bürgern besiegelt“.
Der Ausschuss der Regionen ruft das Europäische Parlament dazu auf, der Verfassung zuzustimmen. In jenen Staaten, wo ein parlamentarisches System über die Verfassung entscheidet, fordern die Ausschussmitglieder des AdR die nationalen und gegebenenfalls die regionalen Parlamente auf, den Verfassungsvertrag entsprechend der internen konstitutionellen Strukturen zu ratifizieren. In jenen Staaten, wo die Verfassung durch eine Volksbefragung entschieden wird, fordern die Ausschussmitglieder die Bürger und Bürgerinnen auf, der Verfassung zuzustimmen. i225-60c
Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 22.11.2004
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