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Rechnungshof des Landes Salzburg
Neuer Direktor des Landesrechnungshofes gesucht
Holztrattner: Bewerbungen bis 31. Jänner 2005 / Buchner scheidet nach zwölfjähriger Funktionsdauer am 30. Juni 2005 aus
(LK) Nach Ablauf der zwölfjährigen Funktionsdauer wird Hofrat Dr. Johann Buchner am 30. Juni 2005 als Direktor des Landesrechnungshofes ausscheiden. Daher wird mit heute, Montag, 22. November 2004, die Funktion des/der Direktors/Direktorin des Landesrechnungshofes ausgeschrieben. Bewerbungen sind schriftlich bis 31. Jänner 2005 in der Landtagskanzlei im Salzburger Chiemseehof einzubringen. Dies teilte Landtagspräsident Johann Holztrattner heute, Montag, 22. November, mit.
Für die Bewerbung gelten folgende Voraussetzungen:
1. Erforderliche Vorbildung juristischer oder wirtschaftlicher Art zur Wahrnehmung der dem Landesrechnungshof übertragenen Aufgaben (z.B. zur Kontrolle der Gebarung des Landes, von Unternehmungen mit Landesbeteiligung, öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Ge- meinden, Fremdenverkehrsverbänden und gemeinnützigen Bauvereinigungen);
2. Erfahrungen auf dem Gebiet der Finanz- und Wirtschaftskontrolle;
3. nötige Kenntnisse in der Staatsverrechnung und im wirtschaftlich-kaufmännischen Bereich;
4. Fähigkeiten zur Mitarbeiter/innenführung und organisatorische Kompetenz, Durchsetzungs-vermögen und Problembewusstsein;
5. Bewerber/innen müssen – abgesehen vom Wohnsitzerfordernis – zum Salzburger Landtag wählbar sein und dürfen weder Mitglied der Landesregierung oder einer Gemeindevorstehung (Stadtsenat) sein noch in den vergangenen vier Jahren einem solchen Gremium angehört haben;
6. die Dauer der Bestellung beträgt zwölf Jahre.
Landtagspräsident Holztrattner wies darauf hin, dass der Landesrechnungshof ein unabhängiges und funktionelles Prüfungsorgan des Landtages ist und der Wahrnehmung der Aufgaben auf dem Gebiet der Gebarungsprüfung des Landes, anderer Rechtsträger oder der Gemeinden dient. Der Direktor/die Direktorin des Landesrechnungshofes wird nach dem Salzburger Landesrechnungshofgesetz 1993 vom Landtag mit der Anwesenheit von mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Landtages mit einfacher Stimmenmehrheit bestellt. Vor der Bestellung hat eine öffentliche Ausschreibung durch den Präsidenten des Landtages und eine Anhörung durch den Finanzüberwachungsausschuss zu erfolgen. Bei dieser Anhörung sind alle Mitglieder des Landtages teilnahme- und frageberechtigt. Nach den derzeitigen Terminplänen ist diese Anhörung für Mittwoch, 23. Februar 2005, vorgemerkt. Die Bestellung durch den Landtag soll in der Sitzung vom 16. März 2005 erfolgen.
Wählbar zum Salzburger Landtag ist, wer das Wahlalter von 18 Jahren am Wahltag erreicht hat; keine bestimmten Vorstrafen im Sinne der Nationalratswahlordnung besitzt (Verurteilung wegen eines Verbrechens mit mehr als einem Jahr zu einer unbedingten Haftstrafe) sowie keine Sachwalterschaft über richterliche Verfügung aufweist, durch die eine Person vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Die Innehabung eines Hauptwohnsitzes in einer Salzburger Gemeinde entfällt ausdrücklich. i225-41
Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 22.11.2004
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