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Beratung zum Thema Gleichbehandlung im Beruf im Land Salzburg



Beratung zum Thema Gleichbehandlung im Beruf



Sprechstunde der Regionalanwältin für die Privatwirtschaft Dienstag, 23. November, von 16.00 bis 18.00 Uhr



(LK) Die Sprechstunde der Regionalanwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen für die Privatwirtschaft findet am Dienstag, 23. November, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gebäude der Arbeiterkammer Salzburg, Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg, statt. Regionalanwältin für Tirol, Salzburg und Vorarlberg ist Dr. Christine Baur. Die Beratung erfolgt gratis, Anmeldungen nimmt die Regionalanwaltschaft (Telefon 0512/343032) entgegen.

Seit 1979 gilt in Österreich das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben, das Gleichbehandlungsgesetz. Das Gesetz gilt für Frauen und Männer, die in der Privatwirtschaft beschäftigt sind und sich gegenüber dem anderen Geschlecht benachteiligt fühlen. Von beruflicher Benachteiligung betroffen sind vor allem Frauen. 1979 war das Gleichbehandlungsgesetz in erster Linie ein „Gleichlohngesetz“, heute umfasst das Gleichbehandlungsgebot das gesamte Arbeitsverhältnis und verbietet sowohl eine unmittelbare als auch eine mittelbare geschlechtsbezogene Diskriminierung; insbesondere bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses, bei der Festsetzung des Entgelts, bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen, bei Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung auf betrieblicher Ebene, beim beruflichen Aufstieg, bei den sonstigen Arbeitsbedingungen und bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Darüber hinaus verbietet das Gleichbehandlungsgesetz sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und verpflichtet den/die Arbeitgeber/in, Belästigungen zu verhindern bzw. Abhilfe zu schaffen. i223-11


Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 18.11.2004

Weitere Pressetexte aus Salzburg:
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