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Land Salzburg und die Jugend



Oktober-Ausgabe der Salzburger Landes-Zeitung "Unser Land" erschienen Salzburger Landeskorrespondenz, 04.10.2004
Neuwahl der Jugendbeauftragten steht an

Oktober-Ausgabe der Salzburger Landes-Zeitung "Unser Land" erschienen
Salzburger Landeskorrespondenz, 04.10.2004



(LK) Diesen Herbst ist es wieder so weit: In den meisten Salzburger Gemeinden werden zum zweiten Mal die Jugendbeauftragten gewählt. Auf die zukünftigen Jugendbeauftragten wartet eine Fülle von spannenden Aufgaben. ?Jugendbeauftragte sollen die Gemeinde in jugendrelevanten Fragen beraten, die Jugendlichen über Aktivitäten der Gemeinde informieren und bei Vorhaben der Gemeinde hinsichtlich kinder- und jugendgerechter Gestaltung beratend tätig werden und auch Verantwortung übernehmen?, zählt Jugendreferentin Landesrätin Doraja Eberle in der morgen, Dienstag, 5. Oktober erscheinenden Salzburger Landeszeitung ?Unser Land? einige Zuständigkeiten auf. Kinder und Jugendliche zu beteiligen, heißt, dass diese bei Entscheidungen, die ihre Lebenswelt betreffen, mitreden, mitgestalten und mitbestimmen können. Durch Beteiligung und Mitbestimmung wird bei den jungen Menschen Engagement gefördert, indem diese erleben können, wie ihre aktive Mitarbeit Veränderungen bewirkt.


Die Jugendbeauftragten treiben die Entwicklung der Gemeinde zu einer kinder- und jugendgerechten Gemeinde voran und agieren als Koordinator/in, Initiator/in und Vertrauensperson der Jugendlichen, zeigen Defizite und Missstände auf und regen Aktivitäten an. ?Wir empfehlen ein absolutes Mindestalter für Jugendbeauftragte von 16 Jahren. Nach oben hin gibt es keine Altersgrenze ? die Jugendbeauftragten sollen einen guten Zugang zu Jugendlichen haben, ihre Anliegen verstehen, vertreten und unterstützen?, betont Harald Brandner, stellvertretender Geschäftsführer von Akzente Salzburg, in dem Artikel. Bürgermeister/innen und Gemeindevertreter/innen können diese Funktion nicht ausüben. Im Gemeinderat soll es jedoch nach wie vor eine zuständige Person für ?Jugendfragen? geben.


Die gewählten Jugendbeauftragten haben ihre Funktion für die Dauer von zwei Jahren inne. Nach diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit ? sofern die Jugendbeauftragten und die Gemeinde einverstanden sind und es keinen Einspruch der Jugendlichen gibt ?, die Periode um zwei Jahre zu verlängern. Die Wahlen sollen in den kommenden Monaten stattfinden, die Termine werden jedoch von den Gemeinden eigenständig festgelegt. ?Die Regionalstellen-leiter/innen von Akzente Salzburg stehen jederzeit mit Rat und Tat für die Durchführung der Wahl zur Verfügung. Wir unterstützen die Gemeinden bei der Ausschreibung, der Bewerbung, der Wahl, der öffentlichen Kundmachung und wir bieten den neu gewählten Jugendbeauftragten auch unsere fachliche Unterstützung und Begleitung an?, resümiert Harald Brandner. i192-30


Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 04.10.2004

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