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Förderungen für Eigenheime oder Eigentumswohnungen im Land Salzburg



Vorzeitige Rückzahlungen ermöglichen mehr Wohnbau


Raus: 730 Familien sparten sich 2003 viel Geld durch die Aktion



LK • Bis 31. Dezember 2004 besteht im Land Salzburg die Möglichkeit, Förderungen für Eigenheime oder Eigentumswohnungen vorzeitig zurückzuzahlen. Das Land kann dabei einen Teil der Schulden an die Wohnbauförderung erlassen: Nachlässe bis zu 50 Prozent sind möglich. Im Jahr 2003 nutzten 730 Salzburger Familien diese Möglichkeit, teilte heute, Freitag, 20. Februar, Wohnbaureferent Landesrat Dr. Othmar Raus mit.

Förderungswerber können durch die begünstigte Rückzahlung ihre Schulden bei der Wohnbauförderung loswerden, sparen zugleich viel Geld und können ohne Einschränkung über ihre Wohnung verfügen. Beispielsweise steht die Förderung danach einem Verkauf oder einer Vermietung nicht mehr im Weg.

Mit verstärkten vorzeitigen Rückflüssen von Förderungsmitteln kann der „Wohnbauförderungstopf“ wieder rascher gefüllt werden. Für neue Förderungen steht mehr Geld zur Verfügung. Damit kann wieder vielen neuen Wohnungssuchenden geholfen werden.

Die Möglichkeit der begünstigten Rückzahlung besteht nach der geltenden Verordnung bis 31. Dezember 2004. Nachlässe sind nur dann möglich, wenn die Förderungszusicherung mindestens zehn Jahre zurückliegt. Außerdem muss die Restlaufzeit der Förderung noch mindestens fünf Jahre betragen. Die Rückzahlung der Förderung darf zum Zeitpunkt der Genehmigung der Nachlässe noch nicht erfolgt sein. Außerdem darf das Land keine Kündigung eingeleitet haben.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Wohnbauförderungsabteilung des Landes Salzburg. Unter der Telefonnummer (0662) 8042 Durchwahl 3711 erreichen Sie den zuständigen Sachbearbeiter, der Ihnen in allen Fragen der vorzeitigen Rückzahlung gerne behilflich ist. i35-11A

Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 20.02.2004

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