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Land Salzburg und Europa



Schausberger übernimmt AdR-Kommissionsvorsitz


Anerkennung des europäischen Profils des Landes Salzburg / Subsidiaritätskontrolle als Schwerpunkt




LK • Landeshauptmann Dr. Franz Schausberger übernahm heute, Freitag, 20. Februar, für die kommenden zwei Jahre den Ausschussvorsitz in der Fachkommission für Konstitutionelle Angelegenheiten und Regieren in Europa des Ausschusses der Regionen (AdR) vom Briten Lord Graham Tope und ist der zweite Österreicher, der eine derartige Funktion im AdR ausübt. Die Wahl zum Vorsitzenden der wichtigsten Fachkommission sei eine Anerkennung der langjährigen europapolitischen Aktivitäten Salzburgs und ein Beweis für das Vertrauen in die Kontinuität und Professionalität, erklärte Dr. Schausberger nach der Wahl.

Seit 1996 ist der Salzburger Landeshauptmann gemeinsam mit seinem Vorarlberger Amtskollegen Dr. Herbert Sausgruber gemeinsamer Vertreter der österreichischen Länder für die EU-Regierungskonferenzen und koordinierte als Vorsitzender die Konferenz der Präsidenten der EU-Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen (REG LEG) im vergangenen Jahr 2003.
Als Schwerpunkte seines Arbeitsprogramms für die Fachkommission nannte der Landeshauptmann

-das Aufrechterhalten des Drucks auf die Regierungen der Mitgliedstaaten, die im Entwurf des Konvents für die Europäische Verfassung enthaltenen Fortschritte für die Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzgebenden Regionen sowie der Kommunen zu sichern;
-auf einen raschen aber nicht überhasteten Abschluss der Regierungskonferenz zur Schaffung einer Europäischen Verfassung zu drängen, um ein dauerhaftes Regelwerk zu erhalten, das nicht von vornherein wieder durch faule Kompromisse geschwächt ist;
-den Erfahrungsaustausch und die Entwicklung von Modellen für die Kontrolle der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips, die im Entwurf für die neue Verfassung dem Ausschuss der Regionen sowie den Landtagen und anderen Regionalparlamenten mit Gesetzgebungsbefugnissen zukommen sollen;
-die Reform der internen AdR-Strukturen, um das dem AdR zukommende Klagerecht in Subsidiaritätsfragen auch effektiv ausüben zu können;
-die Bewertung der Fortschritte seit der Stellungnahme Schausberger/Martini zur Teilnahme der Regionen/Bundesländer an den EU-Ministerratstagungen in Bereichen ihrer Zuständigkeiten;
-die Integration der neuen EU-Mitglieder in der Fachkommission für Konstitutionelle Angelegenheiten und Regieren in Europa nach dem 1. Mai 2005 sowie
eine Stärkung der Informations- und Kommunikationspolitik der Regionen und Kommunen mit Unterstützung durch den AdR und die Europäische Kommission.

Subsidiaritätskonferenz in Berlin

Zusätzlich zu den laufenden Beratungen des AdR plant Dr. Schausberger die Durchführung einer Konferenz gemeinsam mit dem deutschen Bundesrat im Mai dieses Jahres in Berlin. Dabei sollen die im Verfassungsentwurf enthaltenen Bestimmungen zur Anwendung der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit und ihrer Kontrolle an konkreten Beispielen in einzelnen Mitgliedstaaten untersucht werden. Daraus werden sich konkrete Vorschläge für die Optimierung der einzelnen bestehenden oder zu entwickelnden Beteiligungsverfahren für die Regionen und Kommunen in den einzelnen Mitgliedstaaten ergeben. Der Integration der neuen Mitglieder nach der Erweiterung wird eine auswärtige Sitzung der Fachkommission CONST am 21. September 2004 in Prag dienen.

Zur Untermauerung der politischen Arbeit des AdR werden wissenschaftliche Studien durchgeführt. Noch im Lauf des Jahres wird eine Studie zum Thema „Auswirkungen europäischer Politik und Gestaltung auf kommunale und regionale Selbstverwaltungssysteme“ ausgearbeitet werden, die die Durchdringung der regionalen Politik mit EU-Vorgaben dokumentieren und Erkenntnisse auch für das Subsidiaritätsprüfungsverfahren bringen soll.

Ein weiterer Schwerpunkt der Fachkommissionssitzung war die Erörterung eines von Landeshauptmann Dr. Schausberger und Lord Tope vorgelegten Arbeitsdokuments zur Vorbereitung einer AdR-Stellungnahme über den EU-Verfassungsvertrag.

Er hoffe, so der Landeshauptmann, der Fachkommission für Konstitutionelle Angelegenheiten und Regieren in Europa bereits in der nächsten Sitzung am 1. Juli 2004 einen konkreten Text für eine Stellungnahme vorlegen zu können. Voraussetzung sei aber die Verabschiedung der Europäischen Verfassung durch die Staats- und Regierungschefs, so der Landeshauptmann. i35-60C

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Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 20.02.2004

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