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Luftschadstoffuntersuchungen in Salzburg
Bericht über Luftschadstoffmessungen / Landes-, Bundes- und EU-weite Maßnahmen notwendig
Sitzung der Salzburger Landesregierung
LK • Die Landesregierung nahm weiters einen Bericht der Umweltschutzabteilung über die Ergebnisse der Luftschadstoffuntersuchungen in Salzburg zur Kenntnis. Die im Bericht angeführten Maßnahmen sind in der Arbeitsgruppe Transit weiter zu verfolgen und an den Bund sowie an die EU als Forderung des Lands Salzburg heranzutragen.
Umweltreferent Landesrat Dr. Othmar Raus berichtete, dass der Höhepunkt der Belastungen mit Luftschadstoffen in der Stadt Salzburg im Jahr 1990 verzeichnet worden sei. Bis zum Jahr 2000 gab es eine deutliche Reduzierung, die auf Maßnahmen bei Verkehr, Industrie, Gewerbe und Haushalten beruhte. Seit wenigen Jahren sei wieder ein Aufwärtstrend bei der Schadstoffbelastung zu messen, wobei die Gründe dafür in erster Linie im Verkehr und auch im privaten Bereich liegen. Maßnahmen müssten auf der nationalen und auf der EU-Ebene getroffen werden. Das Land könne nur im beschränktem Maße – verkehrsordnend, -überwachend und –überprüfend – eingreifen.
Aus dem Bericht der Umweltschutzabteilung geht hervor, dass die kurzfristigen Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid während der kalten Jahreszeit mit ausgeprägten Inversionen und äußerst schlechten Ausbreitungsbedingungen auftreten. Die Beckenlage des Salzburger Großraumes fördert dabei das Entstehen von bodennahen Kaltluftseen, in dem sich die Schadstoffe anreichern. Durch Schadstoffverfrachtung und Absenkung der Inversionsschicht kam es im Wohngebiet zu den höchsten Schadstoffkonzentrationen.
An zwei Messstellen wurde im Jahr 2003 der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid überschritten. Da dieser Jahresgrenzwert in den kommenden Jahren sukzessive abgesenkt wird (für das Jahr 2003 galten 50 µg/m³, für 2004 nur noch 45 µg/m³ und für 2005 liegt der Grenzwert bereits bei 40 µg/m³), ist mit hoher Wahrscheinlichkeit trotz strengerer Abgasnormen mit zusätzlichen Überschreitungen an anderen Messstellen in Salzburg zu rechnen.
Bei Feinstaub (PM10) kam es im Jahr 2003 an zwei verkehrsnahen Messstellen in Salzburg zu Grenzwertverletzungen. Während winterlicher, trockener Inversionswetterlagen wurde der Tagesgrenzwert von 50 µg/m³ bei PM10 zum Teil massiv überschritten. So lag der maximale Tagesmittelwert im Jahr 2003 am Rudolfsplatz bei 109 µg/m³. Dieser Tagesgrenzwert darf nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) an maximal 35 Tagen pro Jahr überschritten werden. Die Anzahl der überschrittenen Tage lag mit 63 Tagen am Rudolfsplatz und 49 Tagen an der Halleiner Hagerkreuzung deutlich über den im IG-L festgelegten 35 Überschreitungen.
Der Bericht enthält auch ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das großteils nur mit Hilfe des Bundes bzw. der EU umgesetzt werden kann. Folgende Forderungen wurden aufgelistet:
Emissionsvorgaben für schwere Nutzfahrzeuge: Der derzeit festgelegte Emissionsgrenzwert laut Euro5 für schwere Nutzfahrzeuge ist mit Wirksamkeit von 2008 von 2 g/kWh auf 1 g/kWh zu reduzieren.
Emissionsvorgaben für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge: Die Festlegung der Euro5-Grenzwerte auf EU-Ebene ist so zu erlassen, dass diese bereits 2008 gelten und Fahrzeuge mit Otto-Motor und Dieselmotor emissionstechnisch gleich gestellt werden.
Flottendurchdringung:
Schwere Nutzfahrzeuge, die nicht den Bestimmungen der Euro1-Klassifizierung entsprechen, sind spätestens 2008 aus dem Verkehr zu nehmen bzw. im Sinne einer Oldtimer-Regelung in ihrem zeitlichen Einsatz sowie in den Fahrleistungen zu beschränken. Eine jährliche Kontrolle bei den Fahrzeugüberprüfungen ist durchzuführen.
Schwere Nutzfahrzeuge, die nicht die Bestimmungen der Euro3-Abgasgrenzwerte erfüllen, sind spätestens 2010 im Sinne der vorstehenden Regelung zu beschränken. (Bemerkung: Euro1- und Euro2-Stufe sind im tatsächlichen Betrieb vom NOx-Emissionsverhalten her gleich zu setzen.)
Pkw, die nicht den Bestimmungen der US83 (Einführung geregelter Katalysator 1987) entsprechen, sind spätestens 2008 außer Betrieb zu nehmen bzw. im Sinne der vorstehenden Oldtimer-Regelung zeitlich und hinsichtlich der Fahrleistung zu begrenzen.
Emissionsabhängiges Road-Pricing: Die derzeit bei schweren Nutzfahrzeugen ausschließlich auf die Achsenzahl abgestimmte Abgabe ist rasch um ein schadstoffemissionsstrukturiertes wirksames Modell zu erweitern.
Die Autobahn-Vignette gestaffelt nach Emissionsklassen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ist einzuführen. Dadurch werden auch Fahrzeuge anderer Länder erfasst.
Offroad-Fahrzeuge und Maschinen: Gefordert wird eine Angleichung der rechtlichen Vorgaben für die Emission von Luftschadstoffen von straßengebundenen und nicht straßengebundenen Fahrzeugen und Maschinen. Dazu sollen auch Anreize für den Umstieg angeboten werden.
Prüfzyklen: Die Prüfbedingungen (ECE und ETC Prüfzyklen) sind möglichst rasch an die realen Fahrbedingungen anzugleichen.
Lärmemissionen von Reifen:
Absenkung der Grenzwerte für die Abrollgeräusche von Reifen. Eine Absenkung um 4 bis 6 dB ist denkbar. Eine Staffelung der Grenzwerte nach Reifenbreite ist nicht erforderlich, denn breite Reifen müssen nicht unbedingt lauter sein.
Einführung verbindlicher Grenzwerte für den Rollwiderstand.
Einführung verbindlicher Standards für Sicherheitseigenschaften (zB Nassbremsverhalten) - auch für runderneuerte Reifen.
Einführung einer Kennzeichnungspflicht: Angabe der Typprüfwerte für das Abrollgeräusch und den Rollwiderstand am Reifen.
Verkürzung der Übergangsfristen, in denen laute Reifen noch weiter produziert werden dürfen.
Die Zielvorgabe nach dem Emissionshöchstmengengesetz-Luft ist für Stickstoffoxide mit den vorgesehenen Maßnahmenpaketen nicht zu erreichen, heißt es weiter in dem Bericht der Umweltschutzabteilung des Landes. Aus diesem Grund sind weitere Maßnahmen notwendig, deren Umsetzung auch ganz wesentlich nicht nur von der innerösterreichischen Willensbildung, sondern vom möglichen rechtlichen Rahmen der EU abhängig ist.
Die zurzeit vorliegenden Grenzwertverletzungen für die Immissionen von Stickstoffoxiden, Feinstaub und Ozon sowie die für die kommenden Jahre zu erwartende Schadstoffentwicklung (Verkehrssteigerung, emissions- und immissionsbezogene Grenzwertabsenkung) lassen klar erkennen, dass ein erheblicher weitergehender Handlungsbedarf vorliegt. Dieser betrifft eine mehr als 50prozentige Verringerung der Schadstoffemissionen für Stickstoffoxide aus dem Verkehr bis zum Jahre 2012 sowie die konsequente Anwendung aller Maßnahmen zur Dieselrussemissionsminderung. Eine sogar noch weitergehende Emissionsminderung ist notwendig (90 Prozent europaweit), um den u. a. aus Stickstoffoxiden gebildeten Sekundärschadstoff Ozon zu reduzieren, sodass die Grenzwerte nach dem Ozongesetz eingehalten werden können.
Im Einzelnen ergibt sich:
Es liegen Grenzwertüberschreitungen für Stickstoffdioxid und PM10 für stark verkehrsbelastete Gebiete der Städte Salzburg und Hallein vor. Diese Gebiete werden auch in die Verordnung gemäß UVP-G 2000 über belastete Gebiete (Luft) aufgenommen, sodass für bestimmte Vorhaben die halben Schwellenwerte zur Durchführung einer Einzelfallprüfung gelten. An der Tauernautobahn wurden im Zentralraum Salzburg sowohl der Kurzzeitgrenzwert als auch der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid überschritten. Die Abschätzungen entlang der Autobahn ergeben, dass die Abstandsbereiche für die Grenzwertverletzungen jedenfalls unter 30 Meter liegen. Nicht betroffen von einer Grenzwertüberschreitung ist derzeit die A10-Scheitelstrecke.
Nach den Bestimmungen des Immissionsschutzgesetzes-Luft müssen die Maßnahmen beim Hauptverursacher, dem Verkehr, ansetzen. Die Maßnahmen müssen des Weiteren verhältnismäßig sein und Eingriffe in bestehende Rechte auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken. Als verkehrsbezogene Maßnahmen sind zeitliche und räumliche Beschränkungen des Verkehrs sowie Geschwindigkeitsbeschränkungen zulässig. Weitgehende Ausnahmen aus diesen Verboten sind festgelegt.
Die zu erwartende Schadstoffentwicklung steht diametral den absinkenden Grenzwerten entgegen. Derzeit ist keine Einzelmaßnahme, die dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entspricht, geeignet Belastungswerte unterhalb der zulässigen Grenzwerte sicher zu stellen. Daher betreffen die Handlungsebenen nicht nur das Land, sondern vor allem auch den Bund sowie die EU.
Ein Nachtfahrverbot, wie es in Tirol derzeit besteht, bringt im Bereich Luft eine Verlagerung von Kurzzeitbelastungen in die Morgenstunden. Laut Prognosen der Tiroler Landesregierung kann der Jahresmittelwert der Stickstoffdioxidemissionen um vier bis fünf Prozent abgesenkt werden.
Ganz wesentlich erscheint, dass die Wegekosten-Richtlinie in einer für Österreich akzeptablen Form erlassen wird und Teile Salzburgs, insbesondere die alpinen Bereiche, als sensible Gebiete aufgenommen werden. Es gilt jedenfalls zu verhindern, dass durch die aktuell zur Diskussion stehenden Vorschläge, u. a. jene des irischen Vorsitzes sowie des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments, ungünstigere Regelungen als die derzeit existierenden beschlossen werden.
Die Maßnahmen im Bereich des Landes sind sehr eingeschränkt und auf Ebene des Bundes zum Teil sehr stark auch von den rechtlichen Voraussetzungen auf EU-Ebene abhängig. Eine Voraussetzung, dass im kommenden Jahrzehnt ein deutliches Absinken der Schadstoffe durch den Verkehr erfolgt, ist neben der Umsetzung der in der Klimastrategie Österreichs verankerten Maßnahmen auch, dass die zulässigen motorbezogenen Emissionen auf EU-Ebene drastisch gesenkt werden. Nur durch diese ergänzenden Maßnahmen der EU ist auch ein Einhalten der im Emissionshöchstmengengesetz-Luft auf Grund europarechtlicher Vorgaben verankerten Zielsetzung möglich. I36-20
Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 23.02.2004
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