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Sitzung der Salzburger Landesregierung zum Thema Unterflurtrassen
Sitzung der Salzburger Landesregierung
Keine Einigung über Finanzierung für Unterflurtrassen in Bergheim und Anif
LK • Unter Vorsitz von Landeshauptmann Dr. Franz Schausberger fand heute, Montag, 23. Februar, eine Regierungssitzung statt (Landesrätin Dr. Maria Haidinger war entschuldigt), bei der abermals die Finanzierung für die Unterflurtrassen in Bergheim und Anif diskutiert wurde. Im Zusammenhang mit diesen beiden Projekten stehen auch die Verlegung der Schillerstraße sowie der Bau des Autobahnanschlusses Hagenau. Auch heute konnte keine Einigung erzielt werden. Von Finanzreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Wolfgang Eisl lag ein neuer Finanzierungsvorschlag vor, nachdem Gelder aus der Zinsgleitklausel verwendet werden sollten. Dies lehnte die SPÖ mit der Begründung, es handle sich um „Wohnbaugeld“, ab. Für die SPÖ schlug Landesrat Dr. Othmar Raus vor, die Finanzierung der Projekte aus dem ordentlichen Haushalt zu bestreiten.
Der vom Finanzreferenten vorgelegte Vorschlag für einen Regierungsbeschluss hatte folgenden Wortlaut:
„Der Bericht der Abteilung 6 wird zur Kenntnis genommen.
Zur Aufwertung des Wirtschaftsstandortes und zur Förderung einer weiteren gedeihlichen Fortentwicklung des Großraumes Salzburg wird der vorgezogenen Errichtung der Unterflurtrassen Anif und Bergheim über eine Sonderfinanzierung zugestimmt, sobald mit einem Dritten bzw. der Gemeinde eine Einigung über die Finanzierung getroffen ist. Die Errichtung durch einen Privaten ist zulässig.
Bereits ab dem Jahr 2004 ist im Rahmen des Straßenbaubudgets für die genannten Projekte ein jährlicher Finanzierungsbeitrag von insgesamt mindestens 1,2 Millionen Euro p. a. zu reservieren.
Um eine Neuverschuldung des Landes zu vermeiden, sind für die verbleibende Zwischenfinanzierung bis zu acht Millionen Euro aus den Geldern der Rücklage 2980 410 (Gelder für die vereinbarte Zinsgleitklausel) heranzuziehen. Spätestens im Zeitraum 2008 bis 2013 ist diese Rücklage aus dem Straßenbaubudget zur Gänze wieder aufzufüllen und mit 2,25 Prozent p. a. zu verzinsen. Sollten entsprechende Gelder vor dem Rückzahlungstermin benötigt werden, ist eine vorzeitige Rückführung aus dem Landeshaushalt sicherzustellen.
Hinsichtlich der im Amtsbericht dargestellten voraussichtlichen Zinsentwicklung der nächsten Jahre ist ein Gutachten aus dem Bereich Finanzmathematik bzw. Wirtschaftswissenschaft einzuholen.
Sobald von der Abteilung 6 des Amtes der Landesregierung die nötigen Vorarbeiten abgeschlossen sind und die Finanzierung auch durch Dritte (z.B. Stadtgemeinde Salzburg) gesichert ist, könnte das Vorhaben auch im Zusammenhang mit der geplanten Umlegung der Schillerstraße in der Stadt Salzburg verwirklicht werden.“
Für die SPÖ erklärte Landesrat Dr. Othmar Raus, die Finanzierung der Vorhaben müsse aus Geldern des ordentlichen Haushaltes, jedes Jahr in der erforderlichen Höhe, sichergestellt werden. Die SPÖ könne die Punkte 1, 2, 3 und 6 des Beschlussvorschlages mittragen, halte ein weiteres Gutachten jedoch für entbehrlich. Raus verwies nochmals darauf, dass für die Realisierung der Unterflurtrasse in Bergheim der Bau der Autobahn-Anschluss-Stelle in Hagenau notwendig sei; die Entscheidung darüber falle am 5. März in Wien. Raus stellte auch klar, dass aus seiner Sicht die Gemeindebeiträge unmittelbar zu Baubeginn einzubringen wären.
Finanzreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Wolfgang Eisl erwiderte, dass unter Bedacht auf die mittelfristige Finanzprognose für das Land ein Finanzierungsvorschlag, wie von der SPÖ ausgearbeitet, nicht möglich sei. Eine derartige Finanzierung würde wesentliche Einschnitte in anderen Bereichen bedeuten.
Zur Vorgeschichte
Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 17. November 2003 festgelegt, dass die Unterflurtrassen Anif und Bergheim vorgezogen errichtet werden können, wenn mit einem Dritten bzw. den Gemeinden eine Einigung über die Vorfinanzierung getroffen werden kann. In Anbetracht der Tatsache, dass für die Durchführung dieser Bauvorhaben im Straßenbaubudget des Landes erst ab dem Jahr 2010 Gelder zur Verfügung stehen, ist eine Vorziehung nur durch eine Sonderfinanzierung möglich. Die Errichtungskosten werden für die Unterflurtrasse Anif auf 24 Millionen Euro und für die Unterflurtrasse Bergheim auf 29 Millionen Euro geschätzt, jeweils einschließlich Umsatzsteuer, jedoch ohne Vorfinanzierungskosten. Von der Gemeinde Bergheim wird ein Zuschuss von mindestens 3,2 Millionen Euro und von der Gemeinde Anif ein Beitrag von 4,5 Millionen Euro erwartet.
Verlegung Schillerstraße
Als Bedingung für eine Zustimmung zur Halbanschlussstelle Hagenau wurde zwischen Stadt und Land Salzburg vereinbart, die Landesstraße L 118 Itzlinger Hauptstraße auf die Schillerstraße, August-Gruber-Straße umzulegen und diese Straßen entsprechend auszubauen. Die Itzlinger Hauptstraße soll Gemeindestraße werden, heißt es im Bericht der Landesbaudirektion. Dieses Projekt wird unter Federführung des Magistrates Salzburg gemeinsam mit der Fachabteilung Straßenbau des Landes bearbeitet. Ziel ist die Verlegung der Schillerstraße an die Lokalbahntrasse, um die Gestaltung der geplanten Science-City Salzburg zu ermöglichen. Dadurch werden auch eine verbesserte Stadteinfahrt und eine Bündelung der Verkehrsfunktion möglich.
In den nächsten Wochen soll das straßenbautechnische Vorprojekt des Ingenieurbüros Krammer dazu vorliegen. Parallel dazu laufen die Grundeinlösungsverhandlungen mit den betroffenen Anrainern.
Die Kostenschätzungen für das Projekt belaufen sich derzeit auf insgesamt 16.100.000 Euro. Für die neu geplante Lokalbahnhaltestelle und den Personentunnel unterhalb der Geleise betragen die Schätzkosten 2.500.000 Euro.
Als nächster Schritt ist eine Vereinbarung zwischen dem Land Salzburg und der Stadt Salzburg zu treffen, wobei der mündlich vereinbarte Kostenrahmen und der Aufteilungsschlüssel 50:50 fixiert werden.
Anschlussstelle Hagenau
Unter der Federführung der Fachabteilung Straßenbau des Landes wurden mehrere Variantenstudien für die Anschlussstelle Hagenau erarbeitet. Zur Diskussion der unterschiedlichen Vorschläge wurde ein Arbeitskreis aus Vertretern des Amtes, der Gemeinde Bergheim und Anrainersprechern gegründet. Bei zwei öffentlichen Informationsabenden wurden die Zwischenergebnisse der Bevölkerung vorgestellt. Bei den untersuchten Varianten wurden nicht nur die vom Projektteam erarbeiteten Lösungen, sondern auch die von den Anrainervertretern vorgebrachten Ideen behandelt und diskutiert.
Aus diesen Variantenuntersuchungen resultierten neun Projekte, die entsprechend einem Bewertungsschema unterschiedliche Verkehrswirksamkeiten, Kosten, Lärmbelastungen, Grundbedarf und Akzeptanz aufweisen.
Als nächster Schritt sind die bestgeeigneten Projekte festzulegen, wobei bei der Wahl der Variante bzw. Trasse die bestmögliche Entlastung der betroffenen Anrainer als in besonderer Weise zu berücksichtigen ist. Anfang März soll in einer Besprechung mit Vertretern der ASFINAG bei der Festlegung des Anschlussstellenkonzeptes auch die Anschlussstelle Hagenau gereiht werden.
Unterflurtrasse Bergheim
Ziel ist es, die Ortsdurchfahrt Bergheim vom Durchzugsverkehr zu entlasten. Die Kostenschätzung für die rund 1.200 Meter lange Unterflurtrasse beläuft sich auf 29 Millionen Euro. Dieses Bauprojekt wird sowohl von der Gemeinde als auch von den Anrainern befürwortet, so dass für die benötigten Grundeinlösungen mit einer Zustimmung zu rechnen ist. Eine vorgezogene Ausführung ist nur bei einer Mitfinanzierung durch die Gemeinde möglich.
Unterflurtrasse Anif
Die durchschnittliche Verkehrsdichte auf der durch das Ortsgebiet von Anif führenden Landesstraße B 150 wird laut Prognosen im Jahr 2015 36.000 Kfz pro 24 Stunden betragen. Speziell zu den Verkehrsspitzenzeiten kommt es bereits jetzt im Bereich der Kreuzung mit der B 159 und L 201 zu umfangreichen Stauungen. Es wurden daher von der Fachabteilung Straßenbau mehrere Variantenstudien zur Entschärfung dieser Situation erstellt. Die Beurteilung erfolgte auf Basis der Bewerbungskriterien Kosten, Verkehrswirksamkeit, Grundbedarf, geologisches Risiko, Grundwasser, ökologische Auswirkungen und Trennwirkung.
Als geeignete Variante ergab sich eine cirka 750 Meter lange Unterflurtrasse. Im Bereich des Ortskerns an der bestehenden Kreuzung B 150 – B 159 – L 201 wird an der Oberfläche ein Kreisverkehr situiert. Um die Trennwirkung zu verringern, ist westlich der Kreuzung im Bereich der Römerbrücke eine Doppelstockkonstruktion vorgesehen, welche auf zirka 100 Meter Länge eine Verbindungsplattform zwischen den getrennten Ortsteilen ermöglicht. Die Kostenschätzung ergab einen Wert von insgesamt ca. 24 Millionen Euro. Das Bauprojekt wird sowohl von der Gemeinde als auch von den Anrainern befürwortet. Eine vorgezogene Realisierung dieses Projektes ist jedoch nur mit einer Mitfinanzierung durch die Gemeinde möglich. Für die Finanzierung wird von der Abteilung 8 ein möglichst kostengünstiges Modell erarbeitet. I36-11
Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 23.02.2004
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