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Wahlkarten für die Landtagswahl in Salzburg



Wahlkarten für Wahlen am 7. März bis 4. März beantragen


Mit Wahlkarten für die Landtagswahl kann nur innerhalb des Bundeslandes Salzburg die Stimme abgegeben werden




LK • Für die Wahlen am Sonntag, 7. März, gibt es Wahlkarten, mit denen auch außerhalb des zuständigen Wahlsprengels gewählt werden kann. Wahlkarten können bis 4. März beim Gemeindeamt der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Mit Wahlkarten für die Landtagswahl kann in jeder Gemeinde des Bundeslandes Salzburg gewählt werden, nicht jedoch in Kärnten, wo am gleichen Tag die Landtagswahl stattfindet.


Mit Wahlkarten für die Gemeindevertretungs- bzw. Bürgermeisterwahl kann nur innerhalb der Hauptwohnsitzgemeinde, das heißt auch in einem anderen Wahlsprengel, gewählt werden. Wahlkarten für diese Wahlen empfehlen sich praktisch nur für jene, die ihre Stimme bei einer Besonderen Wahlkommission, z. B. in Krankenhäusern, abgeben oder von einer Fliegenden Wahlkommission besucht werden wollen, weil sie bettlägerig sind. i37-31



Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 24.02.2004

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