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Kulturverein Schloss Goldegg erhält Preis des Landes Salzburg für Kulturarbeit



Kulturverein Schloss Goldegg erhält Landespreis für Kulturarbeit


Raus: Aus kulturellem Leben des Pongaus nicht mehr wegzudenken / Qualität bei Programm und Projekten



(LK) Der Kulturverein Schloss Goldegg erhält den Landespreis für Kulturarbeit 2004. Dies gab Kulturreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Othmar Raus, heute, Dienstag, 9. November, bekannt. Die Jury, bestehend aus Eva Halus, Mag. Wolfgang Hirner und Mag. Elisabeth Kornhofer, hob besonders die konsequente Kulturarbeit seit mehr als 20 Jahren und die Impulse für kulturelle und künstlerische Projekte im Pongau hervor. Der Verein sichere damit die kulturelle Grundversorgung des Gebietes auf hohem künstlerischen und kulturellen Niveau. Das Programm des Kulturvereins stehe Jahr für Jahr unter einem thematischen Schwerpunkt, wobei Inhalte aus verschiedenen Gesichtspunkten und durchaus kontroversiell behandelt werden, so die Juroren. Außerdem beeindruckten die Jury der Teamgeist innerhalb des Vereins und die Vorbildwirkung für ähnliche Initiativen.

„Der Kulturverein Schloss Goldegg ist aus dem kulturellen Leben des Pongaus nicht mehr wegzudenken. Auf Qualität bei der Programmgestaltung und der Projektabwicklung sowie auf Gedankenanstöße durch eine geschickte Themenwahl ist jederzeit Verlass“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Raus.

Das Land Salzburg vergibt heuer bereits zum siebten Mal einen „Salzburger Landespreis für Kulturarbeit“ zur Förderung und Anerkennung besonderer, innovativer Leistungen auf dem Gebiet der Kulturarbeit und Kulturvermittlung in Stadt und Land Salzburg. Der Preis in Höhe von 3.700 Euro wird auf Vorschlag einer unabhängigen Jury für eine besonders qualitätsvolle und innovative Leistung auf dem Gebiet der nicht auf Gewinn orientierten, praktischen Kulturarbeit vergeben, die

von Bedeutung für das kulturelle Leben im Land Salzburg ist,
über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren im Bundesland Salzburg erfolgreich durchgeführt worden ist,
beispielgebend bzw. wegweisend wirkt.

Der Preis kann an Einzelpersonen oder an Personengruppen oder an Vereine vergeben werden. i216-11F


Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 09.11.2004

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