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Salzburger Landesverfassung



Vertretung für junge Anliegen in der Gemeinde


Eberle zur Neuwahl der Jugendbeauftragten: Sprachrohr der jungen Bürger und Schnittstelle zur Gemeindepolitik




(LK) Junge Menschen haben es mit der Durchsetzung ihrer Anliegen oft nicht leicht, denn die Möglichkeiten der Mitgestaltung – ob in der Schule, der Arbeit oder der Freizeit – sind meist eingeschränkt. Kinder und Jugendliche haben jedoch das Recht, die Gesellschaft, in der sie leben und aufwachsen, aktiv mitzugestalten. Mitbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe sind Menschenrechte. Diese Rechte sind gesetzlich in der UN-Kinderrechtskonvention verankert und finden bekanntlich morgen, Mittwoch, 10. November, in der Landtagssitzung Eingang in die Salzburger Landesverfassung.

„Bei Partizipation geht es nicht nur um ‚Anhörung’, es muss wirklich etwas zu entscheiden und zu gestalten geben; und zwar von Anfang an. Kinder und Jugendliche zu beteiligen heißt, dass diese bei Entscheidungen, die ihre Lebenswelt betreffen, mitreden, mitgestalten und mitbestimmen können“, erklärte Jugendreferentin Landesrätin Doraja Eberle heute, Dienstag, 9. November, bei einem Informationsgespräch zur Neuwahl der Jugendbeauftragten. Durch Beteiligung und Mitbestimmung werde bei den jungen Menschen Engagement gefördert, indem diese erleben können, wie ihre aktive Mitarbeit Veränderungen bewirkt. Die jungen Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten, ihrer sozialen, ethnischen und religiösen Herkunft, werden dabei als Experten für ihr Lebensumfeld anerkannt.

„Demokratie fängt klein an. Wenn wir von unseren Kindern fordern, aktive, engagierte und politisch denkende Menschen zu werden, dann müssen wir auch die Basis dafür schaffen – durch demokratische Beteiligung von klein auf“, so die Landesrätin.

Wahl der Jugendbeauftragten

Es ist wieder so weit: Die Wahl der Jugendbeauftragten in den meisten Salzburger Gemeinden steht zum zweiten Mal an. Auf die zukünftigen Jugendbeauftragten wartet eine Fülle von spannenden Aufgaben. Jugendbeauftragte sollen die Gemeinde in jugendrelevanten Fragen beraten, die Jugendlichen über Aktivitäten der Gemeinde informieren und bei Vorhaben der Gemeinde hinsichtlich kinder- und jugendgerechter Gestaltung beratend tätig werden.

Die Jugendbeauftragten treiben die Entwicklung der Gemeinde zu einer kinder- und jugendgerechten Gemeinde voran und agieren als Koordinatoren, Initiatoren und Vertrauenspersonen der Jugendlichen, zeigen Defizite und Missstände auf und regen Aktivitäten an. Es wird ein absolutes Mindestalter von 16 Jahren für Jugendbeauftragte empfohlen. Nach oben hin gibt es keine Altersgrenze – die Jugendbeauftragten sollen einen guten Zugang zu Jugendlichen haben, ihre Anliegen verstehen, vertreten und unterstützen. Bürgermeister/innen und Gemeindevertreter/innen können diese Funktion nicht ausüben. Im Gemeinderat soll es jedoch nach wie vor eine zuständige Person für „Jugendfragen“ geben.

Die gewählten Jugendbeauftragten haben ihre Funktion für die Dauer von zwei Jahren inne. Nach diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit – sofern die Jugendbeauftragten und die Gemeinde einverstanden sind und es keinen Einspruch der Jugendlichen gibt –, die Periode um zwei Jahre zu verlängern.

Die Wahlen sollen in den kommenden Monaten stattfinden, die Termine werden jedoch von den Gemeinden eigenständig festgelegt. Die Regionalstellenleiter/innen von Akzente Salzburg stehen jederzeit mit Rat und Tat bei der Wahl zur Verfügung. Die Gemeinden werden bei der Ausschreibung, der Bewerbung, der Wahl und der öffentlichen Kundmachung unterstützt. Die neu gewählten Jugendbeauftragten werden auch fachlich unterstützt und begleitet.

Die erste Jugendbeauftragten-Wahl hat bereits in Goldegg stattgefunden. Rund 50 Jugend-liche waren bei der Wahl anwesend und haben als ihre Sprachrohre Thomas Dum, Stefanie Mayr und Christina Fleissner gewählt. In Thalgau, Radstadt, Bischofshofen, Dorfgastein, St. Veit, St. Martin/Tg., Leogang, Weißbach, Dienten, Bramberg, Kaprun, Niedernsill, Zell am See und Hof werden noch Wahlen durchgeführt.

Schwerpunkte der Tätigkeit von Jugendbeauftragten

Die Jugendbeauftragten (JBA) sollen in regelmäßigen Abständen und in Abstimmung mit der Gemeinde und dem/der Bürgermeister/in mit den Jugendlichen in Dialog treten (z.B. Jugendgespräche, Jugendstammtische etc.).
Die JBA üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sollte die Arbeit der JBA finanziell entschädigt werden, ist dies jedoch kein Ausschließungsgrund.
Die JBA nehmen an den (Vernetzungs-)Treffen der JBA auf Bezirks- bzw. Landesebene teil (zirka zweimal pro Jahr).
Die JBA werden von der Gemeinde unterstützt.
Die Jugendbeauftragten werden nach Möglichkeit zu allen Sitzungen der Gemeinde, die sich mit jugendrelevanten Fragen beschäftigen, eingeladen.

Die JBA berichten regelmäßig der Gemeinde und dem Landesjugendreferat über ihre Arbeit.
Mehr Informationen zur Jugendbeauftragten-Wahl erhält man beim stellvertretenden Geschäftsführer von Akzente Salzburg, Harald Brandner, Glockengasse 4c, 5020 Salzburg, Tel. 0062/84 92 91, E-Mail h.brandner@akzente.net, Internet www.akzente.net. i216-60



Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 09.11.2004

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