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3.300 Familien in Salzburg droht noch eine Zahlungsaufforderung



Optimismus, dass nachträgliche Gerichtsgebühren gestoppt werden


Raus nach Verhandlungen mit Böhmdorfer: Rechtliche Bedenken sollten in juristischen Detailgesprächen ausgeräumt werden




LK • „Ich werde tun, was ich tun kann“, sagte Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer heute Donnerstag, 8. Jänner, nach zweistündigen Verhandlungen über die Möglichkeit, auf nachträgliche Forderungen für Pfandrechtseintragungen ins Grundbuch zu verzichten. 3.300 Familien in Salzburg droht noch eine entsprechende Zahlungsaufforderung. Letzte Hürde sind rechtliche Bedenken im Bundesministerium. Salzburgs Juristen sollen nun helfen, diese zu zerstreuen.

Heute Nachmittag war Minister Böhmdorfer mit Salzburgs Wohnbaureferent Landesrat Dr. Othmar Raus sowie Vertretern der Wohnbauförderungsabteilungen der Bundesländer zusammen gekommen. Grund war die geänderte Rechtsansicht des Justizministeriums zu Gebühren für die Eintragung von Pfandrechten im Grundbuch beim Ankauf neu errichteter geförderter Wohnungen. Diese geänderte Rechtsansicht würde zurzeit noch für 3.300 Salzburger Familien nachträgliche Kosten von durchschnittlich 4.000 Euro bedeuten. Bei rund 700 Familien sind diese möglichen Nachzahlungen vergangene Woche verjährt.

In dem heutigen Gespräch wurde vereinbart, dass eine Arbeitsgruppe eingesetzt wird, die die Normen genau festlegt, wann in Zukunft eine Gebührenbefreiung besteht. Damit soll zukünftige Rechtsunsicherheit vermieden werden.

Für die bisher umstrittenen „Altfälle“ kündigte der Minister an, zu tun, was möglich ist, damit keine Zahlungsaufforderungen ausgesendet werden. Er verwies aber noch auf rechtliche Hürden vor einer endgültigen Entwarnung.

„Ein Grund zum Optimismus“, kommentierte Salzburgs Wohnbaureferent Landesrat Dr. Othmar Raus das Ergebnis der Verhandlungen. Raus hofft, dass nun durch juristische Detailgespräche die Nachforderungen tatsächlich und endgültig vom Tisch kommen. H4-21


Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 08.01.2004

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