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Land Salzburg - Sterbebegleitung



Sterbebegleitung besser als Sterbehilfe


Haidinger: Aktive Sterbehilfe wäre Bankrotterklärung der Medizin / Podiumsdiskussion morgen, Mittwoch, 14. Jänner




LK Ÿ Im Europarat soll bald ein Antrag aus der Schweiz beschlossen werden, der die europaweite Legalisierung der aktiven Sterbehilfe vorsieht. „Das wäre eine Bankrotterklärung von Medizin und Gesellschaft“, sagte dazu Landesrätin Dr. Maria Haidinger heute, Dienstag, 13. Jänner. „Denn wir haben heute das palliativ-medizinische Wissen, um für die meisten Menschen einen schmerzfreien letzten Lebensabschnitt zu ermöglichen. Wir haben Hospizdienste, um Schwerstkranke, Sterbende und deren Angehörige in dieser wichtigen Phase zu begleiten. Und wir haben die Möglichkeit einer rechtlich verbindlichen Patientenverfügung. Durch diese kann jeder Einzelne für sich entscheiden, wo für ihn die Grenzen von lebensverlängernden Maßnahmen und Therapien sein sollen. Palliativbetreuung, Hospiz und Patientenverfügung sind daher drei wesentliche Elemente, die wir der Forderung nach einer aktiven Sterbehilfe entgegenstellen müssen.“ Über die Möglichkeiten der Patientenverfügung soll in der morgigen Podiumsdiskussion „Sterben in Würde – die Patientenverfügung“ detailliert informiert werden.

Die Veranstaltung „Sterben in Würde – die Patientenverfügung“ findet morgen, Mittwoch, 14. Jänner, 19.30 Uhr, im Salzburger Bildungszentrum St. Virgil, Ernst-Grein-Straße 14, statt und behandelt das Thema „Sichert die Patientenverfügung ein selbstbestimmtes Sterben? Der Mensch/Patient im Spannungsfeld zwischen Autonomie und Fremdbestimmung“. Veranstalter sind die Salzburger Patientenvertretung, die Hospiz-Bewegung Salzburg und das Bildungs-zentrum St. Virgil.

Referenten sind neben Landesrätin Haidinger als Obfrau der Hospiz-Bewegung Salzburg auch Mag. Thomas Russegger von der Salzburger Patientenvertretung („Zum aktuellen Stand der Patientenverfügung“), Erzbischof Dr. Alois Kothgasser und Primar Univ.-Doz. Dr. Heinrich Magometschnigg (Paracelsus Privatmedizinische Universität Salzburg).

Die Referate und die anschließende Podiumsdiskussion werden den Stellenwert der Patientenverfügung für ein Sterben in Würde aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten bzw. sollen Orientierung geben und zum Nachdenken anregen. i7-43


Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 13.01.2004

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