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Salzburger Landtagspräsident präzisiert Regelungen für die Unvereinbarkeit
Präzisierung der Regelungen für die Unvereinbarkeit
Beschluss der Konferenz der Landtagspräsidenten in Graz
(LK) Bei der Konferenz der Landtagspräsidenten in der steirischen Hauptstadt Graz brachte der Salzburger Landtagspräsident Johann Holztrattner heute, Freitag, 8. Oktober, die aktuelle Situation der Unvereinbarkeitsregelungen in Salzburg zur Kenntnis. Der Salzburger Landtag hat bekanntlich am Ende der 12. Gesetzgebungsperiode nach Kritik an der geübten Praxis der Unvereinbarkeitsmeldungen von Mitgliedern der Landesregierung einstimmig folgende Entschließung im Hinblick auf die neue Gesetzgebungsperiode verabschiedet: „Der Landtagspräsident wird ersucht, zur Einhaltung der Unvereinbarkeitsbestimmungen gegenüber dem Landtag die Mitglieder der Landesregierung und des Landtages nach ihrem Amtsantritt formell auf diese hinzuweisen und eine entsprechende Meldung einzufordern“. Die Landtagspräsidentenkonferenz ersuchte daher heute, unter Bedachtnahme auf die Ergebnisse des „Österreich-Konvents“ eine systematische Präzisierung der Unvereinbarkeitsregelungen durchzuführen.
Die Landtagspräsidentenkonferenz verwies dabei auf die erhöhte Sensibilität der Öffentlichkeit in Bezug auf die Unvereinbarkeit von politischen Ämtern in Bundesregierung, Landesregierungen und Stadtverwaltungen sowie in gesetzgebenden Körperschaften, also Nationalrat, Bundesrat und Landtage. Die Landtagspräsidentenkonferenz ist sich dessen bewusst, hieß es heute in Graz, dass im Zusammenwirken mit den hiefür zuständigen Ausschüssen die Einhaltung der Unvereinbarkeitsbestimmungen durch die Mitglieder der Landesregierungen und durch die einzelnen Abgeordneten gegenüber dem jeweiligen Landtag zu beachten ist.
Außer diesem Thema mit Salzburg-Schwerpunkt beschäftigte sich die Konferenz der Landtagspräsidenten auch mit der Europäischen Verfassung und der Zukunft der Landtage, mit den künftigen Mitwirkungsrechten der Landtage in der Europäischen Union und mit dem aktuellen Stand des „Österreich-Konvents“. Außerdem gab es einen Gedankenaustausch der neun Landtagspräsidenten über die Aktivitäten der Landesparlamente im Jahr 2005 anlässlich der anstehenden Jubiläen „50 Jahre Staatsvertrag von Wien“, „50 Jahre Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs“ und „60 Jahre Landtage in der Zweiten Republik“. Landtagspräsident Holztrattner informierte darüber, dass er bereits für Mittwoch, 11. Mai 2005, 10.00 Uhr, eine Festsitzung des Salzburger Landtages zum Thema „60 Jahre Unabhängigkeit Österreichs, 50 Jahre Staatsvertrag und 10 Jahre Mitgliedschaft Österreichs in der EU“ im Chiemseehof vorgeschlagen habe.
2005: Ein Jahr der „runden“ Jubiläen
Von Landtagsdirektor Hofrat Dr. Karl Edtstadler liegt folgende Übersicht über jene Daten vor, die im kommenden Jahr zu „runden“ Jubiläen veranlassen: 27. April 1945, Unabhängigkeitserklärung (60-Jahr-Jubiläum der Erlangung der Unabhängigkeit Österreichs), Wiedereinsetzung des Bundes-Verfassungsgesetzes durch das Verfassungs-Überleitungsgesetz vom 1. Mai 1945, Neuwahl des Nationalrates am 19. Dezember 1945, 15. Mai 1955, Staatsvertrag von Wien über die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich (50 Jahre Unabhängigkeit), 26. Oktober 1955, Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs (50 Jahre Neutralität) und 1. Jänner 1995, Beitritt zur Europäischen Union (10 Jahre EU-Mitgliedschaft Österreichs). i196-11F
Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 08.10.2004
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