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Land Salzburg kauft zeitgenössische Kunstwerke
Land kauft wieder zeitgenössische Kunstwerke
Raus: Salzburger Künstler/innen können ihre Arbeiten bis zum 18. Juni einreichen
LK • Die Kulturabteilung des Landes wird heuer wieder Werke zeitgenössischer Kunst kaufen. Diese Käufe umfassen die Bereiche Zeichnung, Malerei, Fotografie, Skulpturen, Objekte und Keramik. Da die erworbenen Kunstwerke in halböffentlichen Räumen wie Büros oder Sitzungszimmer des Landes gehängt bzw. gestellt werden, kommen große Rauminstallationen und technisch aufwendig zu betreuende Objekte nicht in Betracht. Videoarbeiten werden nur in Kombination mit Stills gekauft. Es können sich ab Mai Künstlerinnen und Künstler bewerben, die in Salzburg geboren wurden oder die seit mindestens fünf Jahren in Salzburg leben. Es werden ausschließlich aktuelle Arbeiten, die ein innovatives Kunstschaffen zeigen, gekauft, sagte dazu Kulturreferent Landesrat Dr. Othmar Raus heute, Freitag, 16. Jänner.
Einzureichen sind ab Mai und bis spätestens 18. Juni 2004 Fotos, gute Computerdrucke oder Dias und Kataloge. Die zum Kauf angebotenen Werke sind mit Angabe von Titel, Entstehungsjahr, Technik, Format und Preis zu beschriften. Eingereicht werden können bis zu 20 Arbeiten. Originale sind nicht verlangt. Sollten jedoch Originalzeichnungen oder Originalfotografien eingereicht werden, können diese nur bis zu einem Format von 70 x 100 Zentimeter akzeptiert werden. Eine Jury wird die Arbeiten bewerten. Die Kulturabteilung übernimmt keine Haftung für Originalarbeiten.
Künstler, von denen ab 2001 Werke für die Sammlung des Landes Salzburg gekauft wurden, kommen für die Ausschreibung nicht in Betracht.
Bewerbungen sind unter dem Kennwort „Kunstankäufe des Landes“ an die Kulturabteilung des Landes, Franziskanergasse 5a, 2. Stock, 5010 Salzburg, zu richten, oder persönlich dort in der Zeit von Montag bis Donnerstag, von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, oder Freitag, von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, abzugeben. Weitere Auskünfte erteilt Dr. Dietgard Grimmer, Telefon: (0662) 8042-2099 oder DW 2149. i10-22
Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 16.01.2004
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