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Kindergartenbauprogramm des Landes Salzburg



Neues Kindergartenbauprogramm des Landes 2005 bis 2007


Haidinger ersucht Gemeinden um Mitteilung der Bauvorhaben




LK • 2,385.000 Euro investiert das Land Salzburg in den Jahren 2003 und 2004 in die Salzburger Kindergärten. „Sechs Neubauten, zwei Erweiterungen und zwei Sanierungen mit voraussichtlichen Baukosten von insgesamt 4,466.000 Euro können durch diese Unterstützung realisiert werden“, berichtete heute, Dienstag, 20. Jänner, die für die Kinderbetreuung ressortverantwortliche Landesrätin Dr. Maria Haidinger.

Anthering, Berndorf, Bruck/Glstr., Eugendorf, Faistenau, Hintersee, Koppl, Neumarkt, Taxenbach und Weißbach bei Lofer kommen in den Genuss dieser Gelder. „Vor allem für kleinere Gemeinden ist die Unterstützung durch das Land eine absolut notwendige Voraussetzung, um diese wichtigen Projekte verwirklichen zu können“, weiß Maria Haidinger. Erstmals werden im Bauprogramm 2003/2004 nicht nur Kindergärten sondern auch Kindertagesbetreuungseinrichtungen gefördert. „Damit wird dem verstärkten Bedarf der Eltern nach diesen flexiblen Betreuungseinrichtungen Rechnung getragen“, betont die Landesrätin.

Rund drei Millionen Euro Landesförderung für 2005 bis 2007

Mit 1. Jänner 2005 ist nun der Start eines weiteren Kindergartenbauprogrammes geplant, das dann bis 2007 laufen wird: In einem Schreiben an alle Bürgermeister wurden die Salzburger Gemeinden eingeladen, geplante Neu-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen an Kindergärten bzw. Kinderbetreuungseinrichtungen der Abteilung Bildung, Familie, Gesellschaft des Amtes der Salzburger Landesregierung, Kindergartenreferat, bis spätestens 30. April 2004 zu melden, sofern eine Unterstützung aus dem nächsten Kindergartenbauprogramm gewünscht wird.

„Über die dreijährige Laufzeit des neuen Bauprogramms wird das Land rund drei Millionen Euro zur Verfügung stellen können. Denn auch wenn auf Grund der rückläufigen Geburtenziffern, der Bauprogramme und der Impulsprogramme der vergangenen Jahre kein größerer Bedarf mehr an neuen Kindergärten gegeben ist, haben die Gemeinden doch beachtliche Aufwendungen für Ersatzbauten, Erweiterungen und Sanierungen“, weiß Landesrätin Haidinger.

Die Vergabe der Förderungen erfolgt gemäß den vorhandenen Geldern bzw. der Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde. Die Förderanträge der Gemeinden werden vom Amt der Salzburger Landesregierung hinsichtlich Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft. Die unter Beiziehung der erforderlichen Sachverständigen mit positivem Ergebnis geprüften Projekte werden nach ihrer Dringlichkeit gereiht. i12-60g


Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 20.01.2004

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