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Irene E. Boleszny Musikstipendium der Stadt Salzburg 2005



Irene E. Boleszny Musikstipendium der Stadt Salzburg 2005

Di, 2. November 2004





Die Stadt Salzburg vergibt 2005 wieder das "Irene E. Boleszny - Musikstipendium" in der Gesamthöhe von € 3.900. Die Einrichtung des Stipendiums seit dem Jahr 2002 ist einer großzügigen Erbschaft von Frau Irene Emily Boleszny zu verdanken. Die Vergabe erfolgt durch eine Jury.
Auf Wunsch der Erblasserin soll das Stipendium dazu dienen, Aufführungen der Musik des 18. und 19. Jahrhunderts zu unterstützen und zur Weiterbildung von MusikerInnen, die sich diesen Epochen der Musik widmen wollen, beitragen.

BewerberInnenkreis und Thema
Das Stipendium richtet sich an aktive MusikerInnen, die entweder aus Salzburg stammen bzw. hier tätig sind oder zumindest Teile Ihrer Ausbildung in Salzburg absolvieren bzw. absolviert haben und in ihrer Aus- und Fortbildung bzw. ihrem praktischen Schaffen im Bereich der Musik des 18. und 19. Jahrhunderts Akzente setzen wollen.

Unterstützt werden im Rahmen des oben angeführten Betrages
 Aus- und Fortbildungsvorhaben wie die Teilnahme an (Meister)Kursen, Tagungen, Kongressen etc. im In- oder Ausland.
 die praktische Arbeit an musikalischen Projekten in Form eines Arbeitsstipendiums.

Unterlagen
An schriftlichen Unterlagen werden erwartet
 Lebenslauf
 Darstellung der bisherigen Ausbildung (ev. Zeugnisse)
 bisheriges praktisches musikalisches Schaffen

sowie
 Unterlagen zur geplanten Aus- bzw. Fortbildung (Beschreibung, Terminisierung, Kosten, wenn vorhanden Anmeldung) und Beschreibung der daran geknüpften Erwartungen
oder
 fundierte Beschreibung und Terminisierung des Projektes, für das ein Arbeitsstipendium benötigt wird.

Einreichungen an:
Kulturverwaltung der Stadt Salzburg
Mozartplatz 5, 5024 Salzburg
Tel. Auskunft: 0662/8072-3444

Die Einreichfrist endet am 31. März 2005 (Poststempel).
Die Vergabe wird veröffentlicht.

Nachweis
Die (erfolgreiche) Teilnahme an der jeweiligen Aus- oder Fortbildungsmaßnahme bzw. das Ergebnis einer Projektarbeit ist nach Abschluss in der Kulturverwaltung nachzuweisen.




Quelle: Presseaussendungen Stadt Salzburg

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