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Land Salzburg: Rechtsinformationen und Tipps für Eltern und Kinder
Rechtsinformationen und Tipps für Eltern und Kinder
Buchinger: Neue Broschüre des Sozialressorts informiert in verständlicher und leicht lesbarer Art
(LK) Im Land Salzburg leben rund 111.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Pro Jahr werden ca. 5.200 Babys geboren. Etwa 1.500 Kinder sind alljährlich im Bundesland von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. 350 Kinder und Jugendliche leben bei Pflegefamilien und rund 320 in sozialpädagogischen Wohngemeinschaften oder Kinderdörfern. Das Zusammenleben von Kindern und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ist mitunter von Unsicherheiten geprägt. Es ist gut, wenn Eltern und Kinder über ihre Rechte und Pflichten informiert sind und sie auch verstehen. Eine neue Broschüre der Sozialabteilung des Landes beinhaltet alle notwendigen Informationen und Gesetzestexte zu diesem Themenkreis in verständlicher und leicht lesbarer Art. Die Publikation „Eltern & Kind. Ihre rechtlichen Beziehungen“ mit Rechtsinformationen, Tipps und Adressen liegt im Bürgerbüro des Landes in der Kaigasse 39, im Bürgerzentrum am Bahnhof, in den Bezirkshauptmannschaften sowie bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft in der Strubergasse 4 auf oder kann kostenlos unter der Telefonnummer 0662/8042-3585 (E-Mail: pauline.schneider@salzburg.gv.at) angefordert werden.
„Wenn Eltern und Kinder zusammenleben, denken die wenigsten an rechtliche Beziehungen. Im Vordergrund stehen die emotionale Ebene und die Liebe. Die Landespolitik nimmt die Elternschaft und das Großwerden der Kinder ernst. Sie steht für das Wohl des Kindes und erwartet sich die Übernahme der Verantwortung. Die Politik ist parteiisch für das Kind, stützt aber auch die Eltern. Das Gesetz spiegelt auch die Erwartungshaltung der Politik gegenüber den Eltern wider. In diesem Sinne ist es wichtig, die Eltern darüber angemessen zu informieren“, so Sozialreferent Landesrat Dr. Erwin Buchinger in seinem Vorwort der neuen Publikation.
Auf 75 Seiten enthält die Broschüre Fachinformationen zum Thema Obsorge, Geschäftsfähigkeit und Rechte des Kindes. Weitere Abschnitte sind dem Thema Scheidung, Unterhalt sowie dem Beginn der Selbstverantwortung mit 18 Jahren gewidmet. Infoseiten mit Adressen und Ansprechpartnern ergänzen das Angebot. i211-11B
Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 02.11.2004
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