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Salzburg und EU-Integration



Meilenstein der EU-Integration mit neuen und besseren Spielregeln


Burgstaller zur Unterzeichnung der EU-Verfassung: Endpunkt der Integration noch nicht erreicht / Regionen aufgewertet



(LK) „Die EU-Verfassung ist ein besonders markanter Meilenstein der EU-Integration und ein wichtiger Schritt zu besseren Spielregeln innerhalb der Europäischen Union. Die neue EU-Verfassung soll und wird kein Endpunkt der Integration sein. Die Beziehungen der Mitgliedstaaten untereinander werden jedoch durch das neue Vertragswerk weiter vertieft und konkretisiert, ohne dass dadurch freilich ein unüberschaubarer europäischer Bundesstaat entstehen würde.“ Dies erklärte Europareferentin Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller heute, Mittwoch, 27. Oktober. Übermorgen, Freitag, werden die EU-Staats- und Regierungschefs in Rom die im Juni des Jahres politisch paktierte Europäische Verfassung unterzeichnen.

Der Vertrag weist den Regionen und Gemeinden eine stärkere Rolle sowohl im Hinblick auf die Demokratie in der Union als auch beim gemeinschaftlichen Entscheidungsprozess zu. Positiv aus Salzburger Sicht ist vor allem die verbesserte Subsidiaritätskontrolle gegenüber der Kommission (Gemeinden und Regionen sollen anstatt der EU eine Aufgabe regeln, wenn sie dies besser können) oder auch die wirksamere Absicherung der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung in den Mitgliedstaaten. Dies sei das Ergebnis erfolgreichen Lobbyings Salzburgs und der anderen Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen im EU-Konvent und in der Regierungskonferenz. Die Kommission wird erstmals verpflichtet, die finanziellen Auswirkungen von Rechtsvorhaben auf die Mitgliedstaaten und die Regionen darzustellen. Die Stärkung der Regionen und deren Verankerung in der EU-Verfassung trägt somit vor allem eine österreichische – insbesondere auch eine Salzburger Handschrift.

Keine Überregulierung bei Aufgaben, die die Länder selber lösen

Noch fehle allerdings im Verfassungsvertrag eine ausreichende Rechtsgrundlage für die grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit, so die Landeshauptfrau. Und: „Es muss möglich sein, EU-Kompetenzen, die z.B. zum Aufbau des Binnenmarktes erforderlich waren, wieder den Mitgliedstaaten zurückzugeben. Dies gilt etwa für den sensiblen Wassersektor. Die EU soll sich auch aus all jenen Bereichen zurückziehen, die für die soziale und kulturelle Identität der Mitgliedstaaten und Regionen bestimmend sind, sofern sie keine grenzüberschreitenden Bezüge aufweisen: Bildung, Kultur, Sport, Gesundheit oder Soziales. Gleichzeitig muss es möglich sein, der EU neue Kompetenzen zu übertragen, wenn darüber Einvernehmen unter den Mitgliedstaaten herrscht“, ergänzte Burgstaller.

EU-Verfassung könnte im November 2006 in Kraft treten

Am 29. Oktober 2004 unterzeichnen die Staats- und Regierungschefs in Rom den Verfassungsvertrag. Anschließend beginnt offiziell das Ratifizierungsverfahren, das zwei Jahre dauern dürfte; der Rat hat den 1. November 2006 als Datum für das Inkrafttreten des Verfassungsvertrags festgelegt. Das Inkrafttreten des Verfassungsvertrags ist jedoch davon abhängig, ob er von allen Mitgliedstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Bestimmungen (Ratifizierung durch das einzelstaatliche Parlament oder durch die Bürger in einem Referendum) ratifiziert wird. Zehn der 25 EU-Staaten haben Referenden angekündigt, in Irland ist ein solches zwingend vorgeschrieben, einige Länder haben ein Referendum definitiv ausgeschlossen, in Deutschland verbietet das Grundgesetz ein Plebiszit. Sollte der Verfassungsvertrag in einem einzigen Mitgliedstaat nicht ratifiziert werden, bedeutet dies, dass er nicht in Kraft treten kann. In diesem Fall gelten weiterhin die Bestimmungen des EG- und des EU-Vertrags. In Österreich liegt die Zustimmung zur EU-Verfassung laut Eurobarometer mit 78 Prozent knapp über dem europäischen Mittelfeld, am meisten Zustimmung findet man in Italien, am wenigsten in Schweden. Das Europäische Parlament wird sich erst im Dezember dieses Jahres zur Ratifizierung des Verfassungsvertrags äußern. i208-60

Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 27.10.2004

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