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Finanzüberwachungsausschuss Land Salzburg



Drei Landesrechnungshofsberichte zur Kenntnis genommen


Ausschussberatungen des Salzburger Landtags / Petition der Gemeinde Kuchl angenommen




LK • Der Finanzüberwachungsausschuss beschäftigte sich heute, Mittwoch, 21. Jänner, Nachmittag, unter Vorsitz von LAbg. Rosmarie Blattl (FPÖ) mit einem Bericht des Landesrechnungshofes über das Salzburger Landestheater. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Die im Bericht enthaltenen Empfehlungen betreffen u. a. die Überprüfung des geltenden Zulagensystems sowie eine eindeutige vertragliche Regelung auf Basis der Kostenwahrheit zwischen dem Landestheater und dem Mozarteum Orchester Salzburg. Im Salzburger Landestheater hat es in den drei Spieljahren 1999/2000, 2000/2001 und 2001/2002 insgesamt 991 Aufführungen gegeben, die von 484.035 Besucherinnen und Besuchern gesehen wurden. Davon haben 461.751 Personen Eintrittsgeld entrichtet, der Rest entfällt auf Dienstsitze, Frei- und Pressekarten. Unbesetzt blieben in diesen drei Jahren 69.916 Plätze. Die Auslastung ist in diesen drei Jahren kontinuierlich leicht zurückgegangen, von 85,1 Prozent auf 83 Prozent und 81,9 Prozent.

Die Prüfer des Rechnungshofes bemerkten, dass die Vorgaben des Theaterausschusses – die Anzahl der Besucher/innen auf 180.000 pro Spielzeit zu erhöhen und auch die Auslastung zu steigern – unerreicht blieben. Die Geschäftsführung des Theaters begründete die rückläufige Besucherentwicklung (1999/2000: 159.033 Besucher/innen, 2001/2002: 148.259 Besucher/innen) vor allem mit der Verringerung der Produktionen: Die Anzahl der produzierten Werke sank in den drei Jahren von 23 über 19 auf 17.

Nicht nur die Anzahl der Produktionen, auch jene der vollbeschäftigten Arbeiternehmer/innen hat sich von 232 (Ende Dezember 2000) auf 207 (Ende Dezember 2002) deutlich verringert. In dem Prüfbericht wird darauf verwiesen, dass die Ertragslage – unabhängig von durchaus erfolgreichen Einsparungsbemühungen – durch erhebliche Jahresverluste von insgesamt 866.753 Euro bestimmt worden sei. Die Geschäftsführung verweist dazu auf die rückläufige Entwicklung bei den Subventionen. Das Landestheater liege mit einer Eigenwirtschaftlichkeit von 25 Prozent im Bundesländervergleich im Spitzenfeld.

Die Empfehlungen der Prüfer des Landesrechnungshofes betreffen einerseits das Zulagensystem, das evaluiert werden sollte. Im Besonderen wird auf die so genannte Festspielzulage verwiesen, die technischen Bediensteten für den Fall gebührt, dass in den Sommermonaten keine Dienstfreistellung zur Mitarbeit bei den Salzburger Festspielen beansprucht wird. Im Einzelfall beträgt diese Zulage knapp 2.800 Euro. Angeführt wird auch die so genannte Alterszulage, die jedoch durch einen zwischenzeitlich gefassten Beschluss des Theaterausschusses in der derzeitigen Spielzeit letztmalig gewährt wird. Zum Thema Zulagen wird in der Stellungnahme des Amtes der Landesregierung darauf hingewiesen, dass die Zulagen bis auf wenige Ausnahmen kollektivvertraglich geregelt sind und damit nicht verhandelt werden können.

In einer zweiten Empfehlung des Landesrechnungshofes wird festgehalten, dass zwischen dem Landestheater und dem Mozarteum Orchester die bestehenden wechselseitigen Verpflichtungen eindeutig vertraglich geregelt werden sollen. Derzeit hat das Orchester für das Landestheater jährlich Leistungen im Ausmaß von höchstens 11.000 „Musikerdiensten“ zu erbringen, ein Wert, der in den überprüften drei Spieljahren deutlich unterschritten wurde. Die vom Landestheater geleisteten Entschädigungen blieben jedoch in ihrer Höhe unverändert und betrugen jährlich rund 950.500 Euro.

Der Fraktionssprecher der Grünen, Cyriak Schwaighofer, betonte, dass man sich nicht an der Auslastung allein, sondern vor allem am künstlerischen Anspruch bei der Bewertung der Arbeit des Landestheaters orientieren sollte. LAbg. Gudrun Mosler-Törnström (SPÖ) verwies auf die im Ländervergleich höchste Eigenwirtschaftlichkeit des Landestheaters. Kulturreferent Landesrat Dr. Othmar Raus (SPÖ) sagte, angesichts der Gesamtbeschäftigtenzahl von zirka 220 Personen seien die Kosten unterdurchschnittlich, es bestünden bei den Personalkosten zwar keine Einsparungs- wohl aber Vereinfachungsmöglichkeiten.

Vorberatungen zum Strukturverbesserungsfonds

Im selben Ausschuss wurde danach der Bericht des Landesrechungshofes zum Strukturverbesserungsfonds vorberaten und einstimmig angenommen.

Das Fondsvermögen des Salzburger Strukturverbesserungsfonds ist stark gestiegen. Mit 1. Jänner 1990 hatte das Vermögen 1.553.469 Euro betragen, mit 31. Dezember 2002 waren es 3.661.780 Euro. Das entspricht einer Zunahme um 132 Prozentpunkte; im Vergleich dazu hat sich das nominelle regionale Bruttoinlandsprodukt um 66 Prozentpunkte erhöht. Der Salzburger Strukturverbesserungsfonds hat Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen, branchenmäßigen und betrieblichen Strukturen zu fördern. Neben der Festigung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen soll die Wirtschaftskraft in entwicklungsfähigen Gebieten, insbesondere im ländlichen Raum, angehoben werden. Der Bericht gibt einen Überblick über die Tätigkeit des Fonds in den Jahren 1991 bis 2003. Schwerpunktmäßig wurde die mit 1. Juni 2000 angelaufene Aktion „Unternehmenskooperationen – Netzwerke“ geprüft.

Für den Landesrechnungshof lässt sich aus der regionalen Verteilung der durch die Aktion „Unternehmenskooperationen – Netzwerke“ geförderten Maßnahmen eine Tendenz zu Gunsten der südlichen Landesteile ableiten. Dort sind 46 Prozent der Unternehmen ansässig, die von einer Förderung begünstigt sind. Auch entfallen 42 Prozent der geförderten Kosten auf Vorhaben in den südlichen Landesteilen. In den Bezirken Zell am See und Tamsweg liegt das Ausmaß des faktisch zugesicherten Förderungsbetrages, das auf einen im Bezirk beschäftigten Erwerbstätigen entfällt, erheblich über dem Landesdurchschnitt.

Wirtschaftsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Wolfgang Eisl (ÖVP) führte in den Beratungen aus, dass zum Zeitpunkt der Rechnungshofprüfung einige Beträge noch nicht auszahlungsreif waren.

Bericht über Zuwendungen an den Landesschwimmverband

Danach wurde der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend „Finanzielle Zuwendungen an den Salzburger Landesschwimmverband“ diskutiert und einstimmig angenommen.

Überprüft wurde die widmungsgemäße Verwendung der finanziellen Zuwendung in der Höhe von 1.819.200 Schilling, die der Landesschwimmverband zwischen 1997 und 2000 erhalten hat. Auch die vom Schwimmverband geführten Aufzeichnungen bzw. Bücher wurden einer Sachverständigenbeurteilung unterzogen. Der Landesrechnungshof stellte bei einer überblicksmäßigen Prüfung fest, dass zahlreiche mit dem Land abgerechnete Ausgaben nicht in den Aufzeichnungen des Verbandes erfasst sind. Hinsichtlich der Einnahmen ergebe sich eine Übereinstimmung. Gegenüber den Organen des Landes empfahl der Landesrechnungshof, zumindest einmal jährlich stichprobenmäßig zu prüfen, inwieweit gegenüber dem Land geltend gemachte Ausgaben in den Aufzeichnungen des Verbandes erfasst sind. Auch sollte ein Nachweis über den Bestand allenfalls vorhandener Gelder eingefordert werden. Nach Ansicht des Landesrechnungshofes könnten dadurch Förderungsempfänger nachhaltig zur Führung ordnungsgemäßer Aufzeichnungen angehalten werden.

Die Landtagsberatungen endeten im Petitionsausschuss (Vorsitz: LAbg. Dr. Bernd Petrisch, ÖVP) mit einer Petition der Marktgemeinde Kuchl zur Erhaltung des Sprengelarztes in Kuchl. Von der SPÖ wurde ein Antrag eingebracht, in dem der Präsident des Landtags ersucht wird, die Einbringer der Petition davon zu verständigen, dass gemäß einer Vorlage der Landesregierung für eine Novelle des Salzburger Gemeindesanitätsgesetzes 1967 Kuchl weiterhin Sitz eines Sprengelarztes sein soll. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. I13-60e

Die Ausschussberatungen endeten um 18.05 Uhr.


Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 21.01.2004

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