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Salzburger Tierkörperverwertungs-Gesellschaft mbH



BSE-Krise belastete Tierkörperverwertungs-Gesellschaft



Finanzüberwachungsausschuss behandelte Berichte des Landesrechnungshofes




LK • Die „BSE-Krise“ führte zu einer zunehmend prekären finanziellen Lage der Salzburger Tierkörperverwertungs-Gesellschaft mbH. Zum 31. Dezember 2001 war das working capital mit 103.781 Euro negativ; der Bilanzverlust betrug 481.981 Euro. Die zur Bewältigung der „BSE-Krise“ vom „Katastrophenfonds“ (Bund und Länder) zur Verfügung gestellten Gelder waren nicht ausreichend: 2002 konnte die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft schließlich nur durch ein Darlehen des Landes gesichert werden. Dies stellte der Landesrechnungshof in seinem Bericht über die Überprüfung der Salzburger Tierkörperverwertungs-Gesellschaft mbH fest, den der Finanzüberwachungsausschuss heute, Mittwoch, 21. Jänner, Nachmittag unter dem Vorsitz von LAbg. Rosemarie Blattl (FPÖ) behandelte. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Zur finanziellen Situation der Salzburger Tierkörperverwertungs-Gesellschaft merkte das Land in seiner Stellungsnahme an, dass angesichts der BSE-Problematik viele Schlachtbetriebe in anderen Bundesländern die Schlachtung von mehr als 30 Monate alten Kühen eingestellt haben. Der Schlachthof Salzburg hat weiterhin solche Tiere geschlachtet, was steigende Schlachtungszahlen zur Folge hatte, was die Lage zusätzlich erschwerte. Der Landesamtsdirektor wies auch darauf hin, dass in allen Bundesländern gleiche oder ähnliche Finanzierungsprobleme auftreten.

Im geprüften Zeitraum beantragte, so der Landesrechnungshof, die Gesellschaft mehrmals eine Erhöhung der Tarife; dies war jeweils betriebswirtschaftlich gerechtfertigt. Die lange Dauer des Verfahrens zur Erlassung der erforderlichen Verordnung (bis zu 15 Monate) hatte für die Gesellschaft nachteilige wirtschaftliche Folgen. Um den Fortbestand der Gesellschaft zukünftig zu gewährleisten, ist vor allem eine kostendeckende Entsorgung sicherzustellen. In Salzburg wurden die Gebühren nach dem Verursacherprinzip festgelegt, während in anderen Bundesländern Finanzierungssysteme mit zum Teil beachtlichen öffentlichen Zuschüssen bestehen, stellt das Land in seiner Stellungnahme dazu fest. Dies und die Bemühungen um die Erarbeitung eines neuen Tarifsystems auf Ressortebene waren die Ursachen für die verzögerte Gebührenregelung.

Im Weiteren enthält der Bericht folgende wesentlichen Feststellungen:

· Für ein vom Land gewährtes Darlehen in der Höhe von 450.000 Euro liegen keine schriftlichen Vereinbarungen (etwa Rückzahlungsmodalitäten, Verzinsung) vor.

· Für die Zuerkennung eines 15. Monatsgehaltes an die Mitarbeiter im Jahr 2001 wurde kein Beschluss des Aufsichtsrates eingeholt. Die Gesellschaft führte dazu aus, dass mit der Vorlage des Geschäftsberichtes dies dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebracht wurde. Damit sei auch das höhere Risiko und die zusätzliche Arbeitsbelastung abgegolten worden, führte Landesrat Sepp Eisl aus.

· Auf Grund der zum damaligen Zeitpunkt ungeklärten gesetzlichen (EU-Ebene) und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unterblieb seitens der Gesellschaft die Ausschreibung von Transportleistungen. Die Gesellschaft sicherte zu, eine solche unverzüglich nach Konsolidierung insbesondere der wirtschaftlichen Verhältnisse durchzuführen.

Ein vom Land der Gesellschaft unter dem Titel „Laufender Aufwand – BSE“ gewährter Zuschuss wurde faktisch zur Abdeckung einer gegenüber dem Fleischerverband bestehenden Forderung verwendet. Somit erscheint auch die Ausweisung im Subventionsbericht des Landes nicht wahrheitsgetreu. Dazu bemerkte das Land, dass die Ausweisung der Landesleistungen nach den Vorschriften der Voranschlags- und Rechnungsabschluss-Verordnung (VRV) erfolgt ist.

LAbg. Simon Illmer (ÖVP) wies unter anderem darauf hin, dass in Salzburg der Pflicht der ordnungsgemäßen Entsorgung von Tierkörpern immer nachgekommen wurde, und es nicht einmal Gerüchte von Skandalen gegeben habe. Dafür sei auch den Mitarbeitern der TKV, die bis an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gearbeitet haben, zu danken. Landesrat Sepp Eisl betonte, die Bewältigung der BSE-Krise habe zu einer Verzerrung des Wettbewerbes geführt, da die Kosten auf unterschiedliche Art und Weise gedeckt wurden. Seit 1. Jänner gebe es jedoch eine völlig neue rechtliche Situation, die sich an privatwirtschaftlichen Grundsätzen orientiere. Problematisch sei ferner die Situation bei der Verbrennung von Tiermehl. Tiermehl habe den Heizwert von Braunkohle, für die Energieversorger Geld zahlen. Für die Verbrennung von Tiermehl, mit der der gleiche Erfolg erzielt werde, müssen jedoch die Zulieferer zahlen. LAbg. David Brenner (SPÖ) merkte an, dass man die Gebühren rechtzeitig an die BSE-bedingten höheren Kosten anpassen hätte sollen, um die prekäre finanzielle Situation zu vermeiden.

920 Interessenten auf Warteliste des Musikschulwerkes

Der Finanzüberwachungsausschuss behandelte weiters einen Bericht des Landesrechnungshofes über das Musikschulwerk, der ebenfalls einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Darin wird unter anderem festgestellt, dass 8.357 Schüler/innen im vergangenen Wintersemester 2002/03 Unterricht über das Salzburger Musikschulwerk erhielten. 920 Interessierte befanden sich auf einer Warteliste. Landesweit waren an den einzelnen Musikschulen 357 Lehrkräfte im Einsatz.

Eine über die üblichen Steigerungen der Lebenshaltungskosten hinausgehende Erhöhung der Schulgeldbeiträge hält der Rechnungshof nicht für möglich. In den vergangenen fünf Jahren wurden die Beiträge um durchschnittlich 17 Prozent angehoben. Ein Vergleich zeigt, dass in Oberösterreich das Schulgeld deutlich unter dem Salzburger Niveau liegt.

Einem eigenen Musikschulgesetz steht der Landesrechnungshof aus wirtschaftlichen Gründen ablehnend gegenüber. Er empfiehlt einen Musikschulplan als Sachprogramm nach den Bestimmungen des Salzburger Raumordnungsgesetzes.

LAbg. Cyriak Schwaighofer (Grüne) merkte unter anderem an, dass in Salzburg der Elternanteil bei der Finanzierung des Unterrichtes überproportional hoch sei, so dass fast von einer sozialen Auslese bei Musikunterricht zu sprechen sei. Außerdem werde für besonders Begabte im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine Leistung angeboten. Der Bericht zeige auf, dass bei der Musikausbildung der Jugendlichen Handlungsbedarf bestehe, auch im Hinblick auf das Mozartjahr 2006. LAbg. Mag. Anita Strebl (SPÖ) sagte, landesweit gebe es beim Musikunterricht keine Chancengleichheit. Klubobmann Mag. Walter Thaler (SPÖ) betonte, der Bericht des Landesrechnungshofes dokumentiere, dass Verbesserungen beim Musikunterricht für Jugendliche unbedingt notwendig seien und ein entsprechendes Gesetz geschaffen werden müsse. LAbg. Dr. Josef Sampl (ÖVP) bemerkte, der Bericht zeige, dass eine frühere Krise bewältigt worden sei. Dafür wurde auch zusätzliches Geld aufgewendet. Bis 2006 sollte Salzburg beim Musikunterricht im österreichischen Mittelfeld und bis 2010 im bundesweiten Spitzenfeld sein. Ein Gesetz müsse sowohl die Pädagogik als auch die Finanzierung auf gesunde Beine stellen. Dies werde jedoch nicht einfach sein, weil zur Finanzierung auch die Gemeinden ihren Beitrag leisten müssen. Mag. Helmut Mooslechner, seit Kurzem in der Bildungsabteilung des Landes für die Musikschulen zuständig, erläuterte, dass an einer Vorlage für ein Musikschulgesetz in mehreren Arbeitsgruppen zügig gearbeitet werde.

Die Berichterstattung über die Ausschussbeschlüsse wird fortgesetzt.


Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 21.01.2004

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