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Novelle zum Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 1990
Novelle bringt "erweiterte Wohnbeihilfe"
ÖVP und SPÖ beschlossen im Ausschuss Änderungen im Wohnbauförderungsgesetz
LK • Als Tagesordnungspunkt 2 stand heute, Mittwoch, 21. Jänner, im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss unter Vorsitz von LAbg. Helmut Lindenthaler (ÖVP) eine Vorlage der Landesregierung für eine Novelle zum Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 1990 (Wohnbauförderungsgesetz-Novelle 2004) auf der Tagesordnung. Die Novelle wurde mit den Stimmen der ÖVP und SPÖ gegen die der FPÖ angenommen. (Die Grünen haben im Ausschuss kein Stimmrecht).
In der Generaldebatte sagte Wohnbaureferent Landesrat Dr. Othmar Raus (SPÖ), dass in Salzburg jährlich mit Wohnbauförderungsgeldern rund 1.000 neue Wohnungen errichtet werden. Der Vorschlag für die Novelle habe im Wesentlichen Erkenntnisse aus der Praxis zum Inhalt. Es solle zu einer „erweiterten Wohnbeihilfe“ kommen, auch bei sanierten Wohnungen. Der Einkommensbegriff wurde überarbeitet. Ein besonderer Schwerpunkt liege auch bei der Förderung von „Jungfamilien“. Verbessert werde auch die Förderung der alters- und behindertengerechten Errichtung und Ausstattung von Wohnungen sowie des Mehr-Generationen-Wohnens. Weitere Verbesserungen betreffen die Förderung von bestehenden Wohnungen im Eigentum, die Sanierungsförderung sowie die Förderung der Errichtung von Doppel- und Einzelhäusern, die Ausweitung des Miete-Kauf-Modells und die Schaffung der Grundlagen für die „einkommensbezogene“ Miete. Zu Änderungen komme es bei der Einkommensberechnung, der Finanzierung und den Eigentumsbeschränkungen (siehe auch Meldung 11 der heutigen Landeskorrespondenz II).
Klubvorsitzender-Stellvertreter LAbg. Josef Mayr (SPÖ) bezeichnete die Novelle als weiteren Schritt in Richtung einer dynamischen Wohnbauförderung, ein Weg der seit 1990 beschritten werde.
Klubobmann-Stellvertreter LAbg. Mag. Michael Neureiter, ÖVP-Wohnbausprecher, führte aus, man könne vor allem stolz auf die vier Elemente Jungfamilie, Miete-Kauf, erweiterte Wohnbeihilfe und Verbesserungen bei den Sanierungen sein. Neureiter kündigte zugleich Änderungswünsche seiner Fraktion bei den Definitionen eines Höchstzinssatzes und beim Rücktrittsrecht an.
Für die FPÖ betonte LAbg. Fritz Wiedermann, es handle sich keinesfalls um eine gelungene Novelle. Die FPÖ werde dieser Vorlage nicht zustimmen und begründete dies u. a. mit der Entwicklung der Grundstückspreise nach oben und den steigenden Kosten für Eigentumswohnungen, die durch einzelne Bestimmungen der Novelle ausgelöst werden. Die „erweiterte Wohnbeihilfe“ sei eine Ungleichbehandlung aller anderen Mieter. FPÖ-Klubobmann LAbg. Dr. Karl Schnell bezeichnete die Novelle als wirkungslosen „Luftballon“ und „Flop“ und ergänzte, es fehle eine Vorgabe für Startwohnungen für Jugendliche. Die FPÖ brachte einen Entschließungsantrag ein, in dem eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfes bis 4. Februar gefordert wurde, wobei die Schaffung einer allgemeinen Wohnbeihilfe, ein Modell für Startwohnungen für Jungfamilien, die Verbesserung der Kaufförderung für Altwohnungen, die Verbesserung bei Miete-Kauf-Wohnungen sowie die Schaffung von Obergrenzen für Grunderwerbs- und Aufschließungskosten wesentliche Inhalte sein sollen. Der Entschließungsantrag wurde von SPÖ und ÖVP gegen die FPÖ abgelehnt. Die FPÖ meldete einen Minderheitenbericht an.
Auch LAbg. Dr. Heidi Reiter von den Grünen sprach davon, dass man in Wahlzeiten offenbar in Kauf nehme, dass bis zu einer bald notwendigen neuerlichen Novelle Wohnungssuchende verunsichert werden und die Verwaltung ein Chaos werde. Das Gesetz sei hier und heute nicht beschlussfähig, es enthalte nicht die notwendigen sozialpolitischen Grundlagen. Reiter kritisierte vor allem den Entfall der fixen Höchstgrenzen für Grund- und Aufschließungskosten. Die „erweiterte Wohnbeihilfe“ verdiene ihren Namen nicht, weil eine Bindung an unbefristete Mietverträge und Sozialstandards bestehe und dies nur selten der Fall sei. Dadurch entstehe eine grobe Ungleichbehandlung sozial schwacher Gruppen. Die Bevorzugung des Miete-Kaufs werde dazu führen, dass die Mietwohnungen weniger werden. Bei den Sanierungen gebe es keine entsprechenden Mindeststandards.
Auch die Grünen brachten zwei Entschließungsanträge ein. Im ersten wird die Landesregierung ersucht, sich dafür einzusetzen, dass bei den Finanzausgleichsverhandlungen mit dem Bund die Gelder für die Wohnbauförderung nicht gekürzt werden, insbesondere um klimarelevante Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Strategie Österreichs zur Erreichung des „Kyoto-Ziels“ durchführen zu können. Im zweiten wurde verlangt, die Regierungsvorlage bis auf weiters zurückzustellen und dem Landtag erst dann wieder zuzuleiten, bis eine Reihe von Änderungen bzw. Überprüfungen durchgeführt worden sind. Der erste Entschließungsantrag der Grünen wurde auf Vorschlag der SPÖ leicht geändert einstimmig angenommen, der zweite wurde von ÖVP und SPÖ gegen die Stimmen der FPÖ abgelehnt.
Als Tagesordnungspunkt 3 wurde anschließend im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss unter Vorsitz von LAbg. Helmut Lindenthaler (ÖVP) eine Vorlage der Landesregierung für eine Novelle zum Salzburger Raumordnungsgesetz 1998, das Bebauungsgrundlagengesetz, das Baupolizeigesetz 1997 und das Bautechnikgesetz (Hochwasserschutz-Maßnahmengesetz) behandelt. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.
LAbg. Bgm. Simon Illmer (ÖVP) sagte, die Novelle enthalte notwendige Änderungen, mit denen Schäden an Gebäuden und Personen verhindert werden können. In Zukunft müsse es ausreichenden Schutz bei Hochwasser-Ereignissen wie im August 2002 geben. Auch Klubvorsitzender-Stellvertreter LAbg. Josef Mayr (SPÖ) zeigte sich von den Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser überzeugt. LAbg. Lukas Essl (FPÖ) sprach von einer logischen Konsequenz aus dem Hochwasser 2002, es müssten jedoch noch mehr Maßnahmen gesetzt werden.
Anschließend behandelte der Finanzausschuss unter Vorsitz von LAbg. Bgm. Simon Illmer (ÖVP) unter Tagesordnungspunkt 4 die Vorberatung der Vorlage der Landesregierung betreffend die Ermächtigung einer 450 Quadratmeter großen Teilfläche der landeseigenen Liegenschaft Grundstück Nr. 3271/69, EZ 222, KG 56537 Salzburg, an die Stadt Salzburg. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen. H13-21
Die Ausschussberatungen werden um 14.30 Uhr fortgesetzt.
Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 21.01.2004
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