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Wohnbauförderung in Salzburg
Verbesserungen bei der Wohnbauförderung
Vorschlag von Wohnbaureferent Raus wurde heute im Landtagsausschuss beschlossen
LK • Die im Landtagsausschuss heute, Mittwoch, 21. Jänner, beschlossene Novelle bringt viele wesentliche Verbesserungen bei der Wohnbeihilfe, für Miete-Kauf-Wohnungen, die Stabilität der Mieten und für Familien, deren Kinder Lehrlinge sind. „Die Neuregelungen helfen uns, günstiges Wohnen in Salzburg zu ermöglichen“, sagte Wohnbaureferent Landesrat Dr. Othmar Raus.
In den vergangenen Jahren erfreuten sich Miete-Kauf-Wohnungen zunehmender Beliebtheit. Das neue Gesetz nimmt auf die sich ändernden Marktverhältnisse Rücksicht und schafft viele Verbesserungen. So wird in Zukunft nicht nur dem Erstmieter, sondern auch allfälligen Nachmietern die Kaufoption ermöglicht. Zum zweiten wird für den Mitfinanzierungsbeitrag, der von Kaufwilligen zu Beginn des Mietverhältnisses gefordert wird, eine Obergrenze eingezogen. Dies ist eine große Verbesserung für die Konsumenten, da in der Vergangenheit höchst unterschiedliche und oft auch überzogene Mitfinanzierungsbeiträge verlangt wurden.
Erweiterte Wohnbeihilfe
Das neue Wohnbauförderungsgesetz sieht als wohl wichtigste Neuerung erstmalig Wohnbeihilfe auch für Personen vor, die in einer nicht geförderten Mietwohnung leben. Die Ausweitung ist im Sinne des Regierungsübereinkommens und unter Rücksicht auf die vorhandenen Finanzmittel vorsichtig gestaltet, jedoch ein erster Schritt in die richtige Richtung. Voraussetzung für die erweiterte Wohnbeihilfe ist ein unbefristeter, schriftlicher Mietvertrag. Ferner muss das Mietverhältnis schon länger als drei Jahre bestehen. Außerdem darf die Miete den Salzburger Richtwert nicht übersteigen, welcher gegenwärtig bei 5,86 Euro pro Quadratmeter liegt. In der Praxis bedeutet dies, dass rund 2.000 Salzburgerinnen und Salzburger in Zukunft die Möglichkeit haben, in schwierigen finanziellen Situationen auf Wohnbeihilfe als wichtige soziale Unterstützung zurückgreifen zu können.
Neuregelung der Haushaltseinkommensberechnung
Für Erwerbseinkommen von minderjährigen Familienmitgliedern im elterlichen Haushalt (vor allem Lehrlinge, Schüler- und Studienbeihilfen) gibt es eine Freigrenze von monatlich 150 Euro. Dadurch vermindert sich der zumutbare Wohnaufwand im Interesse einkommensschwacher Familien zu niedrigeren Rückzahlungsraten. Ebenso wird ein allfälliger Pflegegeldbezug von Pflegeeltern für Pflegekinder nicht in der Einkommensberechnung berücksichtigt.
Stärkere Förderung von Jungfamilien
Jungfamilien wurden als neue Förderkategorie ins Gesetz aufgenommen; ihnen werden höhere Fördersätze zukommen. Jungfamilien sind definiert als Familien mit zumindest einem Kind und Eltern unter 35 Jahren.
Begünstigung für alters- und behindertengerechte Mietwohnungen
Es werden Grundlagen geschaffen, damit durch Verordnung für die Schaffung von alters- und behindertengerechte Mietwohnungen höhere Förderdarlehen gewährt werden können. Für derartige Mietwohnungen können auch befristete Mietverträge vorgesehen werden.
Verbesserungen bei der Sanierungsförderung
Nicht zuletzt aus umweltschutzpolitischen Erwägungen wird eine Sanierungsförderung auch dann gewährt, wenn die normalen Einkommensgrenzen des Wohnbauförderungsgesetzes überschritten werden. Damit soll es zu Verbesserungsmaßnahmen hinsichtlich der Wärmedämmung, einer effizienten Energienutzung, des Schallschutzes und bei den Sanitär- und Heizungsanlagen kommen, ganz im Sinne unserer Kyoto-Ziele.
Stabilere Höchstzinsen
Die Landesregierung verordnet jährlich höchstzulässige Hypothekarzinsen, abhängig von dem momentan verherrschenden Zinsniveau auf den Finanzmärkten (bisher abhängig von der Sekundärmarktrendite). Diese unterliegt starken und volatilen Schwankungen, welche letztlich auch auf die Darlehenskosten und somit auch auf die Mieten in geförderten Mietwohnungen durchschlagen. Durch die Neureglung wird die Beweglichkeit entschärft und somit werden die Auswirkungen der Zinsschwankungen auf die verordneten höchstzulässigen Zinsen geglättet. Dies führt in Perioden steigender Zinsen zu einem langsameren Anziehen der Mieten und in Perioden fallender Zinsen zu einem langsameren Sinken der Mieten, somit zu mehr Berechenbarkeit.
Derzeit wird mit Geldern der Salzburger Wohnbauförderung die Errichtung von jährlich über 500 Mietwohnungen, zirka 300 bis 400 Eigentumswohnungen und über 100 Eigenheime gefördert. Hinzu kommen jährlich mehrere Senioren- und Pflegeheime, bis zu 1.000 Sanierungen und zirka 100 umfassende Sanierungen. All dies geschieht mit zirka 170 Millionen Euro. Alle Maßnahmen der Novelle zusammen verursachen Kosten in der Höhe von sieben Millionen Euro. I13-11C
Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 21.01.2004
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