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Vermögensauseinandersetzung zwischen Bund und Land Salzburg



Arbeitsgruppen beraten derzeit Rückgabe von Landesvermögen


Ausschussberatungen des Salzburger Landtages / Bericht über die Auseinandersetzung über das Landesvermögen




LK • Mit einem Bericht der Landesregierung zur „Vermögensauseinandersetzung zwischen Bund und Land Salzburg gemäß § 11 Abs 2 ÜG“, der im Verwaltungs- und Verfassungsausschuss (Vorsitz: LAbg. Helmut Lindenthaler, ÖVP) diskutiert wurde, begannen heute, Mittwoch, 21. Jänner, die Ausschussberatungen des Salzburger Landtages. Der Bericht wurde von
Landeshauptmann Dr. Franz Schausberger mündlich ergänzt und danach einstimmig zur Kenntnis genommen (die Grünen haben im Ausschuss bekanntlich kein Stimmrecht).

Landeshauptmann Dr. Franz Schausberger betonte, das Land bemühe sich, diese Frage intensiv voranzutreiben. Der Verfassungsgerichtshof habe in einigen wesentlichen Punkten der Salzburger Auffassung Recht gegeben. Er hat auf Antrag der Salzburger Landesregierung in seinem Erkenntnis vom 29. Juni 2002 festgestellt, dass die endgültige Auseinandersetzung über das Vermögen zwischen Bund und Ländern gemäß § 11 Abs 2 ÜG 1920 noch nicht erfolgt ist. Beim Übergang von der Monarchie zur Ersten Republik fand die Vermögensfrage nämlich nur vorläufig eine Regelung dergestalt, dass zwar grundsätzlich das den Kronländern als autonomen Körperschaften gehörende Vermögen Eigentum der jeweiligen Bundesländer wurde; alles übrige staatliche Vermögen wurde aber als Eigentum des Bundes verankert, wobei eine endgültige Auseinandersetzung über das Vermögen zwischen Bund und Ländern einem Bundesverfassungsgesetz vorbehalten blieb.

Vor allem für das Bundesland Salzburg ist diese noch ausstehende Auseinandersetzung von herausragender Bedeutung, fiel doch auf Grund der geschilderten Übergangsregelung der auf Salzburger Landesgebiet gelegene, mangels Rechts- und Vermögensfähigkeit Salzburgs zum Zeitpunkt seiner Eingliederung in das Kaiserreich Österreich im Jahr 1816 besonders beträchtliche Staatsbesitz, der auf das durch Jahrhunderte selbstständige Fürsterzbistum zurückgeht, dem Bund zu.

Der VfGH stellte auch fest, dass eine Klärung der Frage nur partnerschaftlich erfolgen könne, so Schausberger. Zur Vorbereitung der Verhandlungen auf Seite des Landes hat der Landeshauptmann eine Arbeitsgruppe einrichten lassen, deren Aufgabe es war festzustellen, welche Vermögenswerte mit Bezug auf das Land von der noch offenen Vermögensauseinandersetzung betroffen sind. Auch die Landeshauptmännerkonferenz hat sich in ihrer Tagung am
16. Oktober 2002 mit dem Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis beschäftigt und festgehalten, dass sie davon ausgeht, dass die Bundesregierung in Verhandlungen über diese Auseinandersetzung unverzüglich eintritt.

Basierend auf den Arbeiten der Arbeitsgruppe hat Landeshauptmann Schausberger am 24. April des Vorjahres schriftlich von Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel die Aufnahme von Verhandlungen zur endgültigen Vermögensaufteilung verlangt. Am 8. Oktober 2003 gab es einen ersten Gesprächstermin mit Finanzminister Mag. Karl-Heinz Grasser. „Mit der Aufnahme der Verhandlungen sind wir nach 80 Jahren so weit wie noch nie“, betonte Schausberger. Klar sei beiden Verhandlungspartnern, dass eine politische Lösung angestrebt werde und keinesfalls ein Rechtsstreit. Verhandlungen in Expertenarbeitsgruppen gebe es bereits in den drei Bereichen Kulturgüter, Bundesliegenschaften und Bundesforste. Grundsätzlich geht es dabei um 13.000 Urkunden, 230 Handschriften, 150 Bundesgebäude, 207.000 Hektar Bundesforste-Flächen (rund ein Viertel der gesamten Flächen, die die Bundesforste AG in Österreich verwaltet) und rund 1.750 Hektar öffentliches Wassergut.

Ziel sei es, so der Landeshauptmann weiter, eine Mikroverfilmung sämtlicher Urkunden auf Kosten des Bundes zu erhalten, Kunstgegenstände sollten als Dauerleihgaben wieder nach Salzburg kommen. Bei den Gebäuden wurde eine reduzierte Liste ausgearbeitet, die u. a. die Festung Hohensalzburg, Teile der Alten und die Neue Residenz, die Alte Universität und einige Kulturdenkmäler wie etwa die Pferdeschwemme oder den Residenzbrunnen enthält. Über diese Salzburger Forderungen werde in der Arbeitsgruppe verhandelt. Größter „Knackpunkt“ sei die Frage der Bundesforste-Flächen, wobei hier eine Mischform aus Aktienbeteiligung, Ertragsbeteiligung und Naturalrestitution, etwa im Nationalpark-Gebiet, die wahrscheinlichste sei. Ein Ergebnis sollte 2005 vorliegen. I13-20

Die Berichterstattung über die Beschlüsse der Landtagsausschüsse wird in der Landeskorrespondenz/II fortgesetzt.


Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 21.01.2004

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