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Neue Abschussquoten für Wild, Graureiher und Kormorane im Land Salzburg
Neue Abschussquoten für Wild, Graureiher und Kormorane
Mehr Rotwild, aber weniger Gamswild darf geschossen werden / 1. Stück des Landesgesetzblattes 2004 erschienen
LK • Für den Abschuss von Rot- und Gamswild gibt es für die Jahre 2004 bis 2006 neue Mindestquoten. Die Mindestzahl der Abschüsse für Rotwild wurde angehoben, beim Gamswild wurde die Zahl gesenkt. Dies wird in einer Verordnung der Salzburger Landesregierung zur Festlegung der Mindestabschüsse für Rot- und Gamswild (Abschussplanverordnung 2004 bis 2006) festgelegt. Die neue Abschussplanverordnung ist im 1. Stück des Landesgesetzblattes, Jahrgang 2004, das heute, Donnerstag, 22. Jänner, erschienen ist, enthalten.
Die Mindestabschüsse für Hirsche der Klasse III betragen daher ab sofort jährlich 1.080 (bisher 1.077), für Kälber 1.748 (bisher 1.725) und für sonstige Tiere 2.148 (bisher 2.088). Diese Tiere zählen zum Rotwild. Für Gamswild gibt es folgende neue jährliche Mindestabschüsse: Böcke Klasse III 361 (bisher 381), Geißen Klasse III 505 (bisher 520), Kitze 358 (bisher 393). Die Zahl der jährlichen Höchst- und Ersatzabschüsse bei Gams- und Rotwild wird laut neuer Verordnung auf Bezirksebene festgelegt. Für Graureiher und Kormorane gibt es für das Jahr 2004 neue Höchstabschüsse. Diese Zahl beträgt bei Graureihern 120 und bei Kormoranen 80. Das wurde in einer Verordnung zur Festlegung der Höchstabschüsse für Graureiher und Kormorane (Vogelabschussplanverordnung 2004) geregelt.
Darüber hinaus enthält das erste Stück des heurigen Landesgesetzblattes Verordnungen der Salzburger Landesregierung betreffend Bautechnische Anforderungen an Garagen und Abstellplätze einschließlich ihrer Nebenanlagen sowie Benutzungsvorschriften für Garagen (Garagen-Verordnung); betreffend die Änderung der Beitragsgruppenverordnung; betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Stadtgemeinde Salzburg für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung Stadt Salzburg – Projekt an der Schumacherstraße – Nachnutzung Stadion Lehen); betreffend die Änderung der Schulsprengelverordnung für bestimmte allgemein bildende Pflichtschulen im politischen Bezirk Salzburg-Umgebung – Flachgau, der Verordnung, mit der für die öffentlichen Volksschulen in der Stadt Salzburg der Schulsprengel festgesetzt wird, der Verordnung, mit der für die öffentlichen Hauptschulen in der Stadt Salzburg die Schulsprengel festgesetzt werden, und der Verordnung, mit der für die öffentlichen Polytechnischen Lehrgänge in der Stadt Salzburg die Schulsprengel festgesetzt werden; sowie betreffend Anordnungen zum Schutz der Wasserspenden der Wassergenossenschaft Obertauern in Untertauern (Wasserschongebietsverordnung Obertauern). Weiters ist eine Kundmachung der Salzburger Landesregierung betreffend die Aufhebung einer Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bruck an der Großglocknerstraße durch den Verfassungsgerichtshof enthalten. i14-41
Der heutigen Landeskorrespondenz I liegt eine Ausgabe des 1. Stückes des Landesgesetzblattes, Jahrgang 2004, bei.
Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 22.01.2004
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