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Sitzung der Salzburger Landesregierung
Sitzung der Salzburger Landesregierung
Verkehr, Fördergelder und regionale Mitbestimmung als Schwerpunktthemen der Salzburger Europapolitik bis 2009
(LK) Unter dem Vorsitz von Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller befasste sich die Salzburger Landesregierung heute, Montag, 25. Oktober, mit dem Europapolitischen Vorhabensbericht 2004 bis 2009, mit vier Gesetzesvorlagen sowie mit dem Heizölscheck 2004 und beschloss jeweils einstimmig, diese dem Landtag zur weiteren Behandlung und Beschlussfassung zuzuleiten.
Die Landesregierung bzw. die Landeshauptfrau als ressortzuständiges Regierungsmitglied haben dem Landtag jährlich über ihre Vorhaben in Zusammenhang mit der europäischen Integration zu berichten (Top 1). Auf Einladung der Landeshauptfrau stellten die Regierungsmitglieder Beiträge aus ihren Ressorts mit Stand Juli 2004 zur Verfügung, die im Europapolitischen Vorhabensbericht zusammengefasst sind. Es handelt sich um europarelevante aktuelle und zukünftige Vorhaben der jeweiligen Ressorts für 2004 und die folgenden Jahre.
Die Europapolitik des Landes Salzburg, also die Beeinflussung und Gestaltung von europäischen und nationalen Rahmenbedingungen und die Verteidigung eigener Handlungsmöglichkeiten, wird sich in den kommenden Jahren schwerpunktmäßig auf folgende Themen erstrecken:
Umsetzung der Errungenschaften der regionalen Ebene aus der Europäischen Verfassung, wie etwa organisierte prälegislative Konsultation (Befassung vor dem formellen Rechtsetzungsverfahren) durch die Kommission;
Beurteilung von Auswirkungen von neuen EU-Rechtsakten auf das Land (personell und finanziell);
Rollenverteilung bei der innerstaatlichen Organisation der Überprüfung der Einhaltung der Prinzipien von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit durch die Organe der Europäischen Union (Subsidiaritätskontrollverfahren und Klagerecht des Ausschusses der Regionen);
europäische Verkehrspolitik;
neue Finanzperiode ab 2007; Rolle Salzburgs und der österreichischen Länder als „Nettozahler“;
Zukunft der EU-Regionalpolitik für Salzburg;
Zukünftige Förderung des ländlichen Raums;
Problembereich Gentechnologie.
Weiters werden auf Beschluss der Regierung vier Gesetzesvorlagen der Landesregierung dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugewiesen.
Ruhegenuss Salzburger Politiker der Bundesregelung angepasst
Mit einer Änderung des Salzburger Bezügegesetzes soll eine Regelung des Bundes auch für Politiker im Land Salzburg nachvollzogen werden (Top 2). Durch eine Bundesgesetznovelle wurde 2003 der besondere Beitrag auf Ruhe- und Versorgungsbezüge (Pensionssicherungsbeitrag) für Politiker, die unter das Bezügegesetz des Bundes fallen, und deren Hinterbliebene neu geregelt, indem die bis dahin einheitlichen 4,7 Prozentpunkte Erhöhungssatz zum Beitrag gemäß § 13a des Pensionsgesetzes 1965 gespalten wurde. Dieser Erhöhungssatz gilt seit 1. Juli 2003 nur mehr für die Teile der Bemessungsgrundlage, die unter der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVA (derzeit 3.450,03 Euro) liegen. Zu den darüber liegenden Teilen kommt ein Erhöhungssatz von 11,7 Prozentpunkten zu den 2,1 bzw. 2,3 Prozent nach § 13a PG 1965 zum tragen. Die Übernahme dieser Bundesregelung in das Salzburger Bezügegesetz ist Teil eines Reformpaketes, das das Pensionsrecht der Landesbeamten einschließt und noch nicht endgültig feststeht. Die Regelung für Politiker soll vorgezogen werden, um so bereits für den Landeshaushalt 2005 wirksam zu werden. Die Bruttopension für Politiker bis zu 3.450 Euro reduziert sich durch die Erhöhung des Prozentsatzes für den zu leistenden besonderen Beitrag um 5,7 Prozent. Ab 3.450 Euro Bemessungsgrundlage kommt es dadurch, dass vom überschreitenden Teil 14,8 bzw. 15 Prozent Pensionssicherungsbeitrag eingehoben werden, zu einer progressiven Minderung des Ruhebezuges, die für beispielsweise 9.000 Euro bei rund zehn Prozent liegt.
Neue Grundlage für Rettungsbeitrag
Die Berechnung des Beitrages des Landes für die Erfüllung von überörtlichen Belangen der Berg-, Höhlen- und Wasserrettung soll durch eine Novelle zum Rettungsgesetz auf eine neue Basis gestellt werden (Top 3). Bisher erhielten die drei Rettungsorganisationen einen bestimmten Anteil des Rettungsbeitrages (70 Cent pro Einwohner) und zwar die Bergrettung 80 Prozent, die Wasserrettung 16 Prozent und die Höhlenrettung vier Prozent. Wasserrettung und Höhlenrettung erhielten zusätzlich Zuschüsse zu den Mieten für ihre Büroräumlichkeiten. Dieser einmalige Zuschuss soll durch eine Änderung des Rettungsgesetzes in den Rettungsbeitrag eingerechnet werden, wodurch sich der Verteilungsschlüssel ändert, der nun unter Berücksichtung der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für die Mietzuschüsse auf 77,18 Prozent (Bergrettung), 17,16 Prozent (Wasserrettung) und 5,66 Prozent (Höhlenrettung) beträgt. Index bereinigt und unter Einrechnung der früheren Mietzuschüsse beträgt der Rettungsbeitrag für die besonderen Rettungsdienste nunmehr 77 Cent pro Einwohner. Das macht bei 515.327 Einwohnern 395.271 Euro aus. Davon entfallen auf die Bergrettung 305.074, auf die Wasserrettung 67.834 und auf die Höhlenrettung 22.363 Euro.
Landesgesetzblatt künftig nur noch im Internet
Aus Einsparungsgründen soll das Landesgesetzblatt künftig nicht mehr in gedruckter (Papier-) Form erscheinen, sondern elektronisch auf den Internet-Seiten des Landes abrufbar sein (Top 4). Dieser Intention dient eine Vorlage der Landesregierung für ein Gesetz, mit dem das Landes-Verfassungsgesetz 1999 geändert und das Gesetz über das Landesgesetzblatt neu erlassen wird (Salzburger Kundmachungsreformgesetz 2005). Die im Entwurf vorgesehenen Regelungen schaffen den rechtlichen Rahmen, der eine Umstellung des Landesgesetzblattes von der Papierform auf die elektronische Verfügbarkeit ermöglicht, ohne für die Bürgerinnen und Bürger den Zugang zum Recht zu erschweren. An die Stelle der Bezugsmöglichkeit des auf Papier gedruckten Landesgesetzblattes tritt die Möglichkeit der Abrufbarkeit im Internet; daneben bleibt für Personen, die über keinen Internetanschluss verfügen, die Möglichkeit aufrecht, auf Verlangen Ausdrucke zu erhalten.
Diplomanerkennung an EU-Richtlinien angepasst
Mit der Novelle einer Reihe von Gesetzen erfolgen Änderungen bei der Anerkennung von Diplomen, die auf Grund von neuen EU-Richtlinien notwendig geworden sind (Top 5). Unter anderem muss künftig bei der Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen bei der Diplomanerkennung auch die Berufserfahrung berücksichtigt werden. Die Vorlage der Landesregierung beinhaltet Novellen zum Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987, Landes-Vertragsbedienste-tengesetz 2000, Magistrats-Beamtinnen- und Magistrats-Beamtengesetz 2002, Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968 und zum Salzburger Kinderbetreuungsgesetz.
140.000 Euro für Heizölscheck
Für den Heizölscheck werden 140.000 Euro kalkuliert (Top 6). Die Landesregierung beschloss, im Zeitraum von 1. Dezember 2004 bis 31. Juli 2005 pro geprüftem Antragsteller 100 Euro auszuzahlen. Auf Grund der vorliegenden Daten und den Erfahrungen des Heizölschecks 2000/2001 wird von einer Personengruppe von 1.400 ausgegangen; das entspricht einem Bedarf von 140.000 Euro. Ausschlaggebend für die Einführung des Heizölschecks war, dass so wie im Winter 2000/2001 die Preise für Heizöl gestiegen sind; und zwar um 25 Prozent von September 2003 bis September 2004. Die Preise für Erdgas sind um 3,2 Prozent gestiegen. Grundlage für den Anspruch auf den Heizölscheck sind das Einkommen und eine im Haushalt befindliche Ölheizung. Zur Information gibt es dazu eine Telefon-Hotline beim Bürgerbüro des Landes unter 0662/8042-2100 oder -2035. Im Bürgerbüro können auch Antragsmappen angefordert werden. Die Anträge werden bei den Gemeinden oder beim Bürgerservice der Stadt Salzburg eingereicht und von diesen Stellen geprüft. i207-60
Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 25.10.2004
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