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Salzburger Landarbeiterkammer
Gutes Zeugnis für Landarbeiterkammer
Auswirkung der Konzentration von Handelsflächen entlang der Westautobahn wird erhoben
(LK) Der Finanzüberwachungsausschuss behandelte unter dem Vorsitz von LAbg. Cyriak Schwaighofer (Grüne) einen Bericht des Landesrechnungshofes über die Salzburger Landarbeiterkammer, der einstimmig zur Kenntnis genommen wurde.
Für die Schaffung und Verbesserung von Wohnraum für die Mitglieder der Landarbeiterkammer wurden in den Jahren 2000 bis 2002 in insgesamt 95 Fällen Darlehen zuerkannt. In sieben Fällen wurden nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Für den Zweck der Hausstandsgründung oder besondere infrastrukturelle Maßnahmen wurden in 34 Fällen Darlehen zuerkannt. Die stichprobenartige Prüfung einzelner Förderungsfälle ergab keinerlei Beanstandung, erklärte Landesrechnungshofdirektor Dr. Hans Buchner. Die Vermögenslage der Landarbeiterkammer ist geordnet, so dass die Kammer im Prüfungszeitraum über ausreichende Gelder verfügt hat. 2000 bis 2002 hat die Mitgliederzahl von 2.024 auf 2.118 leicht zugenommen. Der Mitgliedsbeitrag (Kammerumlage) war für den Berichtszeitraum durch die Kammervollversammlung mit 0,75 Prozent festgesetzt. Über die Kammerumlage werden an die 95 Prozent des kammereigenen Personalaufwandes abgedeckt. Der restliche Teil und der übrige Verwaltungsaufwand werden über Zuschüsse des Landes finanziert.
Das Personal besteht aus dem Kammeramtsdirektor und drei weiteren Bediensteten (davon eine Teilzeitkraft). Der Landesrechnungshof erachtet die Regelungen der Dienst- und Besoldungsordnung als angemessen. Sicherzustellen ist jedoch, dass Änderungen im öffentlichen Bereich auch von der Kammer übernommen werden. Die Kammer versicherte, sie werde dies unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen tun.
Eine Besonderheit ist laut Landesrechnungshof die Pensionsordnung. Aus dieser erwächst ein dem öffentlichen Dienst vergleichbarer Ruhegenuss. Allerdings sind die Regelungen über den zu leistenden Pensionsbeitrag als eher vorteilhaft anzusehen. Anspruchsberechtigt sind nur mehr Bedienstete, die mit 30. Juni 1995 beschäftigt waren. Für Bedienstete, die nach diesem Zeitpunkt in den Kammerdienst eingetreten sind, gelten die Regelungen des ASVG. Diese Änderung bewertet der Landesrechnungshof als positiv für die künftige Entwicklung der Kammerfinanzen. Der Landesrechnungshof empfiehlt, die geltende Pensionsordnung den zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen im Pensionsrecht des öffentlichen Dienstes anzupassen (Höhe des Pensionsbeitrages, Durchrechnungszeiten, Anwartschaftsdauer). Die Kammer versicherte, sie werde dies unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen tun. Die Höhe der Entschädigungen für die Funktionäre erachtet der Landesrechnungshof auch im Hinblick auf die im Salzburger Bezügegesetz 1998 getroffenen Regelungen für angemessen.
Abschließend behandelte der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss unter Vorsitz von LAbg. Arno Kosmata (SPÖ) einen Antrag der Grünen betreffend eine wirksame Steuerung der Entwicklung von Verkaufsflächen. Nach zweistündiger Diskussion brachte LAbg. Mag. Hans Scharfetter für die ÖVP einen Abänderungsantrag ein, in dem die Landesregierung ersucht wird zu prüfen, wie sich die Konzentration von Einkaufsflächen entlang der Westautobahn im Bereich von Eugendorf bis einschließlich Wals auf die Handelsstruktur im gesamten Bundesland Salzburg, sowie des angrenzenden Bayern und Oberösterreich – auch unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrssituation – auswirkt, und wie sich die Errichtung eines Factory Outlet Center im Salzburger Zentralraum auf die Kaufkraftströme in Österreich und Bayern auswirkt. Weiters soll geprüft werden, ob die Möglichkeit eines interkommunalen Finanzausgleichs besteht und wie gegebenenfalls dessen Realisierung ermöglicht werden kann und ob und in welcher Form im Rahmen der Landeskompetenz eine Lenkungsabgabe verfassungskonform eingeführt werden kann. Dieser Antrag wurde von SPÖ und ÖVP gegen FPÖ und Grüne angenommen.
Im ursprünglichen, von den Antragstellern selbst modifizierten Antrag wäre die Landesregierung ersucht worden, Entscheidungen zu Neuansiedlungen und Erweiterungen von Einkaufszentren zurückzustellen, bis die Ergebnisse einer Salzburger-Bayerischen Strukturuntersuchung von Handelsverflechtungen zwischen beiden Regionen (SABE-V) vorliegen und dann entsprechend zu berücksichtigen, das Raumordnungsgesetz zu überarbeiten, um bessere Grundlagen zur Steuerung der Entwicklung der Einkaufsflächen zu haben und Grundlagen für die Einführung einer Lenkungsabgabe zu schaffen. Dieser Antrag wurde von SPÖ und ÖVP gegen FPÖ und Grüne abgelehnt.
LAbg. Cyriak Schwaighofer (Grüne) betonte unter anderem, dass es in Salzburg die zweitgrößte Dichte an Verkaufsfläche pro Einwohner gebe, was keine gesunde Situation sei. Es müsse ein Zeichen gesetzt werden, um bis auf weiteres einen Stopp zu verfügen. Nach dem derzeitigen Raumordnungsgesetz könne der Begriff Ortskerne unterschiedlich interpretiert werden. Dies müsse beseitigt werden. Durch die Einführung einer im ursprünglichen Antrag geforderten Lenkungsabgabe, die zwar schwierig, aber nach einem Gutachten, so Schwaighofer, grundsätzlich durchzusetzen ist, solle der Zerstörung regionaler Strukturen, sowie dem Flächenverbrauch entgegengewirkt werden. Mit den Einnahmen aus der Lenkungsabgabe sollen Nahversorger gefördert werden. In Salzburg würden nach einem Gutachten zehn Millionen Euro zusammen kommen. Die Lenkungsabgabe würde dämpfend auf der Seite der Einkaufszentren und fördernd auf der der kleinen Nahversorger wirken. Weitere Studien und Untersuchungen seien, so Schwaighofer, nicht notwendig.
Raumordnungsreferent Landesrat Sepp Eisl (ÖVP) betonte, es wäre unzulässig, eine Vermehrung bestehender Flächen durch die Raumordnung zu verbieten. Am 17. November werde in Salzburg in Symposium zu Einkaufszentren-Fragen stattfinden. Die Raumordnung müsse verhindern, dass sich die Kaufkraft auf einige wenige Punkte konzentriere. Dadurch würde diese Kaufkraft aus den anderen Teilen des Landes abgezogen. Nicht zuletzt würde dadurch Verkehr produziert, der wieder durch andere Maßnahmen bewältigt werden müsse. Die Raumordnung müsse verhindern, dass regionale und lokale Zentren wegbrechen. Hier müsse die Raumordnung steuern und lenken, sie dürfe aber nicht generell verhindern. Er verwies auch darauf, dass die Zahl der Arbeitslosen im Einzelhandel 1995 bis 2003 stark gestiegen sei. Die Zunahme liege zwischen 40 und 50 Prozent, was Vollzeitbeschäftigte betreffe. Die Verkaufsfläche sei im fast gleichen Zeitrum um 44 Prozent gestiegen. Mehr Flächen würden also nicht automatisch mehr Arbeitsplätze bedeuten. Ein Einkaufszentrenmoratorium, das im ursprünglichen Antrag der Grünen bis auf weiteres vorgesehen war, würde jedoch auch bedeuten, dass notwendige und wünschenswerte Erweiterungen unmöglich würden.
Zweiter Präsident Mag. Michael Neureiter (ÖVP) berichtete, die Euregio Salzburg - Berchtesgadener Land - Traunstein habe heute beschlossen, dass Entscheidungen zu Neuansiedlungen zurückgestellt werden sollen, bis Ergebnisse einer in Auftrag gegebenen Salzburger-bayerischen Strukturuntersuchung über Handelsverflechtungen (SABE-V) vorliegen, was im Mai 2005 der Fall sein soll. LAbg. Mag. Hans Scharfetter (ÖVP) betonte, dass besondere Situationen mit besonderen Konzentrationen von Handelsbetrieben besondere Überlegungen notwendig machen, und zwar auf der Basis von Untersuchungen, die derzeit laufen.
Landesrat Eisl regte an, die Ergebnisse des Symposiums am 17. November, die Ergebnisse der Salzburger-bayerischen Untersuchung, sowie die Prüfung von Anregungen auf Standorteverordnungen abzuwarten. Erst dadurch könne die Gesamtsituation beurteilt werden.
Dritte Präsidentin Gudrun Mosler-Törnström (SPÖ) betonte, man müsse wirtschaftliche Gesetze beachten, wonach sich beispielsweise Versorgungsbetriebe dort ansiedeln werden, wo es ein entsprechendes Einzugsgebiet gibt. Die Forderung nach einem Moratorium sei unbegründet, würde einen ganzheitlichen Lösungsansatz verhindern und schließlich Investoren verunsichern. Die Lenkungsabgabe sei ein rechtliches Problem. Sie dürfte keinen Lenkungscharakter haben dürfe, weil in einem solchen Fall der Bund zuständig wäre.
LAbg. Lukas Essl (FPÖ) betonte, dass Raumordnungsverfahren, beispielsweise für Wals-Siezenheim, anhängig seien, die den ursprünglichen Intentionen des Landtages widersprechen. Er brachte daher folgenden Entschließungsantrag an:
„Der Salzburger Landtag missbilligt ausdrücklich die Auslegung der Novelle zum Salzburger ROG hinsichtlich der Ausweisung vom Orts- und Stadtkernen durch die Stadt Salzburg, sowie die Gemeinde Wals-Siezenheim und hält fest, dass die von den genannten Gemeinden beschlossenen Änderungen der Flächenwidmungspläne nicht den Intentionen des Gesetzgebers entsprechen. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Zuge des aufsichtsbehördlichen Verfahrens die Haltung des Landtages Rechnung zu tragen.“ Der Antrag wurde von ÖVP und SPÖ gegen FPÖ und Grüne abgelehnt. i204-49a
Die Ausschussberatungen wurden um 20.00 Uhr beendet.
Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 20.10.2004
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