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Jugendschutz in Salzburg
Keine Tabakwaren für Jugendliche unter 16 Jahren
Flexiblere Nachtshuttle-Lösungen angestrebt / Ausschussberatungen des Salzburger Landtages
(LK) Ein Antrag der SPÖ, in dem ein Abgabeverbot für Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren im Bundesland Salzburg gefordert wurde, wurde heute, Mittwoch, 20. Oktober, vom Sozial- und Gesundheitsausschuss des Salzburger Landtages (Vorsitz: LAbg. Mag. Hilde Eisl, SPÖ) als Tagesordnungspunkt 3 beraten und einstimmig angenommen.
Demnach soll das Salzburger Jugendgesetz novelliert und dahingehend geändert werden, dass der Verkauf und die sonstige Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verboten sind und die in Paragraf 40 angeführten Strafbestimmungen entsprechende Anwendung finden. Weiters sollen Projekte zur Rauchprävention und Gesundheitsförderung im Bundesland Salzburg vor allem im Hinblick auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen weiterhin ausgebaut werden.
SPÖ-Klubvorsitzender LAbg. Mag. David Brenner verwies auf einen aktuellen europaweiten Bericht, nach dem 42 Prozent der Jugendlichen in Österreich rauchen, womit Österreich vor Finnland (45 Prozent) auf dem unrühmlichen vorletzten Platz liege. Eine weitere Studie besage, dass 35 bis 40 Prozent der elf bis 14-jährigen regelmäßig Nikotin konsumieren. Die Folgen der Nikotinsucht zählten inzwischen zur Haupttodesursache in Europa. Nach dem Salzburger Jugendgesetz sei derzeit zwar der Konsum von Zigaretten verboten, der Erwerb jedoch nicht. Diese Lücke solle nun geschlossen werden. Da in Zukunft nach den Plänen der Tabakinnung die Abgabe an Zigarettenautomaten nur mehr mittels einer Kredit- oder Bankomatkarte möglich sein soll, sei auch hier eine Kontrolle möglich. Man appelliere an die Vorbildwirkung der Erwachsenen, und hier ganz speziell in Schulen.
Für die FPÖ betonte LAbg. Lukas Essl, dass Alkohol und Suchtmittel ein wachsendes Problem bei der Jugend heute seien. Für die FPÖ sei auch die Aufklärungsarbeit zu verstärken. LAbg. Dr. Florian Kreibich sagte, die ÖVP begrüße diesen Schulterschluss. Es sei wesentlich, nicht nur Verbote auszusprechen, sondern auch die Prävention zu intensivieren.
Mag. Nicole Rögl von der Fachstelle für Suchtvorbeugung des Vereins Akzente berichtete, es gebe eine Vielzahl von Präventionsprojekten und -veranstaltungen, die gemeinsam mit vielen Partnern im Land durchgeführt werden. Im Präventionskonzept des Landes werde auf die Schulen ein Schwerpunkt gelegt, der bereits bei den Volksschulen ansetze. Ziel sei es, die Schulen „rauchfrei“ zu machen. Die Expertin plädierte für eine generelle Abschaffung der Zigarettenautomaten.
Flexiblere Lösungen für Nachtshuttles
Danach befasste sich der Ausschuss für Raumordnung, Umweltschutz und Verkehr unter dem Vorsitz von LAbg. Emmerich Schwemlein (SPÖ) mit einem ÖVP-Antrag, der auf die Entwicklung einer kundenorientierten Gestaltung der Nachtshuttle-Busse in den Landbezirken abzielte (Top 4). Der Antrag wurde auf Anregung der Grünen modifiziert und einstimmig beschlossen. Die Landesregierung wird in dem Antrag ersucht, mit den Regionalverbänden und Verkehrsbetreibern Verhandlungen über flexible Nachtshuttle-Lösungen vor allem für junge Menschen aufzunehmen und damit dem Angebot eine Bereicherung zuzuführen und bis 31. Mai 2005 darüber zu berichten.
Für die Antragsteller sagte Klubobmann-Stellvertreter LAbg. Wolfgang Saliger (ÖVP), es sollte Shuttle-Möglichkeiten geben, die auch auf spezielle, punktuelle Ereignisse flexibel eingehen. Dabei sollten auch die Veranstalter stärker in die Mitfinanzierung einbezogen werden. LAbg. Ingrid Riezler (SPÖ) merkte an, dass ein flexibles Angebot die Gewohnheiten und Wünsche der Jugendlichen besser berücksichtigen müsse. Adressaten seien aber auch die Gemeinden, die einen wesentlichen Teil des Shuttle-Angebotes finanzieren. LAbg. Dr. Heidi Reiter (Grüne) sprach von einem wichtigen und unterstützenswerten Anliegen. Der Antrag sei für sie zu wenig konkret; eine Kritik, der sich auch die SPÖ-LAbg. Mag. Hilde Eisl anschloss. Derzeit gebe es 25 Buslinien, die im Nachtverkehr fahren, berichtete Dr. Antje Theißen vom Salzburger Verkehrsverbund. Damit sei vom Grundprinzip eine flächendeckende Versorgung gewährleistet.
Klare Regelungen für „Alkopops“
Ein Antrag der FPÖ zum Thema „Alkopops“ stand noch vor der Mittagspause im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss (Vorsitz: LAbg. Arno Kosmata, SPÖ) zur Diskussion (Top 5). Dazu wurde nach rund zweistündigen Beratungen ein Vier-Parteien-Entschließungsantrag einstimmig beschlossen, der folgenden Inhalt hat: Die Landesregierung wird ersucht, dem Landtag eine Novelle zum Salzburger Jugendgesetz vorzulegen, mit der der Erwerb und der Konsum von harten Getränken, insbesondere gebrannt und destilliert-alkoholhältige Getränke und deren Mischformen, unabhängig davon, ob sie vorgefertigt sind oder selbst hergestellt werden, Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr generell untersagt wird. Darüber hinaus soll die Möglichkeit geschaffen werden, im Verordnungswege die im § 36 zugelassenen beziehungsweise verbotenen Getränke zu konkretisieren.
LAbg. Lukas Essl (FPÖ) betonte für die Antragsteller, dass sich das Angebot der alkoholischen Getränke sowie das Verhalten der Jugendlichen in den vergangenen Jahren verändert haben. Die bestehenden Regelungen im Salzburger Jugendgesetz seien daher nicht mehr ausreichend. Dr. Florian Kreibich (ÖVP) bezeichnete den vermehrten Konsum von Alkopops durch Jugendliche als Phänomen, dem Einhalt geboten werden müsse. Notwendig sei die Konkretisierung von Begriffen wie Spirituosen oder Branntwein. Zustimmung zur Intention des Antrages kam auch von SPÖ-Klubvorsitzender LAbg. Mag. David Brenner. Es sei aber abzuklären, ob die Regelung im Salzburger Jugendgesetz nicht bereits ausreichend sei. Für LAbg. Dr. Heidi Reiter von den Grünen ist es wichtig, das Bewusstsein zu stärken, dass diese Getränke für eine gewisse Altersgruppe verboten sind. Sollten die gesetzlichen Regelungen noch nicht ausreichen, müssten diese verbessert werden.
Mag. Nicole Rögl von der Fachstelle für Suchtvorbeugung des Vereins Akzente verwies darauf, eine Expertise des Ludwig-Boltzmann-Institutes bestätige, dass die Bestimmungen im Salzburger Jugendgesetz bereits der Intention des FPÖ-Antrages entsprechen. Eine weitere begriffliche Schärfung wäre aber durchaus zu begrüßen. Landeslegist Hofrat Dr. Ferdinand Faber stellte ergänzend fest, ausschlaggebend sei derzeit, ob in einem Getränk Branntwein enthalten sei oder nicht. Dann sei es für bestimmte Altersgruppen verboten.
Von Dr. Ernst Rainer von der Alkoholambulanz der Christian-Doppler-Klinik kam der Vorschlag, im Gesetz dezidiert anzuführen, welche Getränke erlaubt seien und die anderen für bestimmte Altersgruppen generell zu verbieten. Eine Idee, die nach dem Wunsch von LAbg. Dr. Heidi Reiter von den Grünen näher geprüft werden sollte. Eine solche „Positivliste“ begrüßte auch ÖVP-LAbg. Dr. Florian Kreibich. I204-20
Die Berichterstattung über die Beschlüsse der Landtagsausschüsse wird in der Landeskorrespondenz/II fortgesetzt.
Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 20.10.2004
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