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Salzburger Landesrechnungshof
Berichte des Landesrechnungshofs zur Kenntnis genommen
Ausschussberatungen des Salzburger Landtags
(LK) Der Finanzüberwachungsausschuss des Salzburger Landtags nahm heute, Mittwoch, 20. Oktober, unter Vorsitz von Klubobmann-Stellvertreterin LAbg. Rosemarie Blattl (FPÖ) die Beratungen mit dem Bericht des Landesrechnungshofes über „Rettet das Kind Salzburg“ auf. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
Aus dem Prüfbericht geht hervor, dass die Vermögenslage des Landesverbandes im geprüften Zeitraum durch ein stets positives Eigenkapital gekennzeichnet war, das per 31. Dezember 2002 120.126 Euro betrug. Demgegenüber war bei der „Rettet das Kind Salzburg – Betreuungs- und Berufsausbildungs-GmbH“ eine bilanzmäßige Überschuldung in der Höhe von 324.148 Euro gegeben. Das Eigenkapital der GmbH war nach zwei negativen Ergebnissen 2000 und 2001 Ende des Jahres 2002 mit 123.542 Euro positiv; dies aber nicht als „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ sondern aufgrund eines Gesellschafterzuschusses und eines außerordentlichen Ertrages. Rettet das Kind ist eine föderalistisch aufgebaute Kinderhilfsorganisation. Für das Bundesland Salzburg ist der Verein „Rettet das Kind – Salzburg“ eingerichtet. Dieser Verein ist Gesellschafter zweier gemeinnütziger Gesellschaften. Die Gesellschaft „Rettet das Kind Salzburg – Betreuungs- und Berufsausbildungs-GmbH“ führt ein in der Gemeinde St. Gilgen gelegenes „Ausbildungszentrum“. Die andere Gesellschaft „Rettet das Kind Salzburg – Gemeinnützige Gesellschaft für Beratung, Betreuung, Integration und Wohnen GmbH“ führt Einrichtungen, die nach der Salzburger Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung 1992 zur Übernahme von Minderjährigen in Pflege und Erziehung bestimmt sind. Der Bericht befasst sich schwerpunktmäßig mit der Vermögenslage des Landesverbandes, sowie der Finanzgebarung der angeführten Gesellschaften.
Zur „Rettet das Kind – Betreuungs- und Berufsausbildungs-GmbH“ enthält der Bericht u. a. folgende Feststellungen:
• Die Leistungsentgelte, die mit dem Land für die vom Ausbildungszentrum zu erbringenden Leistungen vereinbart waren, wurden auf Grund der einschlägigen Bestimmungen des Behindertengesetzes ermittelt.
• Bei der Gesellschaft war zum 31. Dezember 2002 eine bilanzmäßige Überschuldung in der Höhe von 324.148 Euro gegeben. Die Gesellschaft sieht darin keine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes. So würde das Liegenschaftsvermögen des Landesverbandes als Besicherung für die ausgewiesenen Bankverbindlichkeiten dienen. Auch wären in diesem Liegenschaftsvermögen nicht unerhebliche stille Reserven enthalten. Zudem sei der laufende Geschäftsbetrieb für das folgende Geschäftsjahr aufgrund der Vertragsverlängerung mit dem Land gesichert.
• Wegen des Bedarfes an Einrichtungen der Eingliederungshilfe spricht sich der Landesrechnungshof für den Fortbestand des Ausbildungszentrums aus. Zum gebotenen Abbau der Überschuldung ist ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten; dieses Konzept hat auch eine entsprechende „Fortbestehensprognose“ zu beinhalten. Dringend erforderlich erscheint es, der Gesellschaft zusätzliche Eigenmittel zufließen zu lassen. Hinsichtlich der von der Gesellschaft ins Treffen geführten Besicherung der Bankverbindlichkeiten und der im Liegenschaftsvermögen enthaltenen stillen Reserven, verweist der Landesrechnungshof auf die besondere Widmung der Liegenschaften für soziale Zwecke. Somit sind die Möglichkeiten einer Verwertung äußerst eingeschränkt, wenn nicht sogar ausgeschlossen.
• Als nachteilig für die Gesellschaft erachtet es der Landesrechnungshof, dass ein vom Land für die Anschaffung einer EDV-Anlage in Aussicht gestellter Investitionszuschuss schließlich nicht in Anspruch genommen wurde.
• Für dienstlich veranlasste Reisen des Geschäftsführers, die über das übliche Maß hinausgehen, empfiehlt der Landesrechnungshof einen besonderen Genehmigungsvorbehalt zu erlassen.
Zur „Rettet das Kind – Gemeinnützige Gesellschaft für Beratung, Betreuung, Integration und Wohnen GmbH“ trafen die Prüfer des Landesrechnungshofes u. a. folgende Feststellungen:
• Die der Gesellschaft für die erbrachten Leistungen vom Land bescheidmäßig zuerkannten Leistungsentgelte (Tagsätze) wurden auf Grund der einschlägigen Bestimmungen der Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung 1992 ermittelt. Die Kosten für die ordnungsgemäße Unterbringung, Verpflegung und Betreuung waren damit abgedeckt.
• Das Eigenkapital der Gesellschaft war zum 31. Dezember 2000 negativ (15.102 Euro). Zum 31. Dezember 2001 war es ebenfalls negativ (89.281 Euro). Zum 31. Dezember 2002 war es mit 123.542 Euro positiv. Ausschlaggebend dafür ist allerdings nicht das „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ sondern vielmehr neben einem zugeflossenen Gesellschafterzuschuss in der Höhe von 50.871 Euro, ein außerordentlicher Ertrag in der Höhe von 196.682 Euro. Dieser Ertrag geht darauf zurück, dass von der „Rettet das Kind – Betreuungs- und Berufsausbildungs-GmbH“ eine auf Vorperioden zurückgehende Forderung erlassen wurde. Das „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ war in den ersten beiden Jahren des Prüfungszeitraumes negativ. 2003 war es hingegen positiv (16.141 Euro). Dieses Ergebnis ist auf die von der Gesellschaft vorgenommene Einschränkung der Betreuungstätigkeit im angrenzenden Oberösterreich zurückzuführen. Aus wirtschaftlichen Überlegungen hat sich die Konzentration der Betreuungstätigkeit auf das räumliche Gebiet des Landes Salzburg als zweckmäßig gezeigt.
Sozialreferent Landesrat Dr. Erwin Buchinger sagte, dass die im Bericht aufgezeigten Mängel zu beheben seien. Die geforderte Auslastung der Ausbildungszentren von 94 Prozent könne in der Zukunft erreicht werden.
Arbeitsmarktpolitische Initiativen des Landes geprüft
Anschließend stand der Bericht des Landesrechnungshofes über arbeitsmarktpolitische Initiativen des Landes auf der Tagesordnung. Der Bericht wurde einstimmig angenommen.
Ein zentrales Ergebnis der Prüfung ist, dass das Verfahren zur widmungsgemäßen Verwendung der Fördergelder verbessert werden sollte. Grundlage für die Förderung der einzelnen Vorhaben bildet vor allem der zwischen dem Land, dem Arbeitsmarktservice (AMS), dem Bundessozialamt und den Sozialpartnern vereinbarte „Territoriale Beschäftigungspakt – Arbeit für Salzburg“ (TEP). Des Weiteren hat das Land ergänzende Vereinbarungen mit dem AMS geschlossen. Zielsetzung ist eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Dazu gehören neben Maßnahmen, die den Zugang benachteiligter Personen zum Arbeitsmarkt erleichtern, auch Maßnahmen, die das Qualifikationsniveau von Arbeitnehmer/innen heben.
Die Finanzierung erfolgte aus Geldern des Landes, des Bundes und der Europäischen Union. Die von der Prüfung erfassten Gelder des Landes betrugen insgesamt 6.807.075 Euro; im Jahr 2001 waren es 1.902.937 Euro, im Jahr 2002 1.929.233 Euro und im Jahr 2003 2.974.905 Euro. Empfänger der Fördergelder waren an die vierzig unterschiedliche Einrichtungen, die mit der Durchführung arbeitsmarktpolitischer Vorhaben befasst waren. Dazu kamen noch Förderaktionen, durch die individuelle Beschäftigungsverhältnisse begünstigt wurden.
Zur Förderungsabwicklung im Allgemeinen enthält der Bericht folgende Feststellungen:
· Die für die Gewährung von Fördergeldern geltenden formalen Bedingungen wurden im Regelfall eingehalten. In Einzelfällen war jedoch die inhaltliche Qualität der Angaben im Förderungsansuchen als nicht ausreichend zu qualifizieren.
· Das Verfahren zur Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung gewährter Fördergelder ist zu verbessern. Die festgestellte Praxis, Angaben über die Verwendung als glaubhaft anzuerkennen, ist zumindest in Einzelfällen durch stichprobenartige Prüfungen des materiellen Wahrheitsgehaltes zu ergänzen. Vor allem bei Förderungen, die über eine längere Zeit andauern, sind Evaluierungen vorzunehmen.
· Für den Fall, dass ein Förderungswerber von mehreren Stellen Förderungen erhält, ist auch die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung abzustimmen. Eine solche Kooperation ist auch mit dem AMS zweckmäßig. Dabei sind einheitliche Prüfungsstandards sicherzustellen; Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren.
Zu einzelnen Förderungsvorhaben enthält der Bericht folgende Bewertungen bzw. Empfehlungen:
Das Projekt „Hilfe & Hobby“ des Vereins „Akzente Salzburg“ wurde 2001 mit einem Zuschuss von 32.703 Euro gefördert. Damit wurde der Arbeitsplatz einer mit dem Projekt befassten Akademikerin finanziert. Der Landesrechnungshof erachtet das Verhältnis der eingesetzten Gelder zum arbeitsmarktpolitischen Nutzen als ungünstig. Diese Einschätzung wird auch von der Finanzabteilung des Landes geteilt. Der Landesrechnungshof empfahl in seinem Bericht ferner, für das Projekt „Kompetenzzentrum Fachwerkstätte Kaprun“ weitere Landeszuschüsse von der Vorlage eines langfristigen Investitions- und Finanzierungsplanes abhängig zu machen. Das Amt der Landesregierung sicherte zu, der Empfehlung zu entsprechen.
Landesrat Buchinger sagte, die Mängel seien ernst zu nehmen und würden bereits von der zuständigen Abteilung behoben. Förderungen ohne ausreichendes Kosten-Nutzen-Verhältnis würden nicht mehr durchgeführt werden.i204-60
Die Berichterstattung über die Ausschussberatungen wird in der Landeskorrespondenz/II fortgesetzt.
Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 20.10.2004
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