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Schienengüterverkehr im Land Salzburg



Sonderrichtlinien für Investitionsprogramm Schienengüterverkehr zur Verlagerung des Güterverkehrs au

Sitzung der Salzburger Landesregierung




LK • Die Landesregierung beschloss heute einstimmig Sonderrichtlinien für die Gewährung von Landesbeiträgen zur Errichtung privater Anschlussbahnen und beauftragte die Landesbaudirektion mit der Umsetzung des Investitionsprogramms Schienengüterverkehr und der Abwicklung von Anschlussbahnförderungen. Angesichts der zu erwartenden Steigerungen im Straßengüterverkehr ist es unumgänglich, die Verlagerung auf die Schiene zu forcieren. In diesem Sinne hat auch der Landtag in seinem Beschluss vom 26. März 2003 gefordert, eine Anschlussbahnförderungsrichtlinie zu erlassen.

Die von der Fachabteilung für Verkehrsplanung durchgeführten Recherchen haben gezeigt, dass im Land Salzburg in den kommenden Jahren 15 bis 20 Projekte verwirklicht werden könnten. Dabei hat sich herausgestellt, dass neben den eigentlichen Anschlussbahnprojekten auch andere Maßnahmen erforderlich sind, um die gewünschte Verlagerung auf die Schiene zu ermöglichen. Ein Beispiel ist der „Kaindl-Cargo-Shuttle“, der dafür sorgt, dass ein Großteil des internen Werksverkehrs zwischen den Kaindl-Werken Wals/Siezenheim und Lungötz von der Straße auf die Schiene verlagert wird. Dieses Projekt konnte erst verwirklicht werden, nachdem das Land über das Impulsprogramm II 20 Prozent der Kosten für den Umbau des Bahnhofes Hüttau zur Verfügung gestellt hat.

Unter Berücksichtigung dieser Erfahrungen schlägt die Fachabteilung für Verkehrsplanung ein Investitionsprogramm Schienengüterverkehr vor, das über eine reine Anschlussbahnförderung hinausgeht. Mit diesem Programm wird sichergestellt, dass nicht nur Anschlussbahnen gefördert werden, sondern auch andere Maßnahmen, die eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene begünstigen. Dazu gehören unter anderem auch Re-Investitionen auf der Lokalbahnstrecke und der Murtalbahn. Denn nur wenn auch diese Strecken den Anforderungen des Güterverkehrs (höhere Belastungen für Brückenbauten, Anforderungen an Stromversorgung, Kreuzungsgleislänge etc) entsprechen, kann die gewünschte Verlagerung auf die Schiene wirklich erfolgen. Das Investitionsprogramm Schienengüterverkehr beinhaltet neben den unmittelbar anstehenden Projekten auch solche, die – wie etwa die Anschlussbahnanlage Sulzau - derzeit im Stadium der Vorprüfung sind.

EU-rechtskonforme Anschlussbahnförderrichtlinie

Um sicherzustellen, dass diese Förderung mit dem EU-Recht in Einklang steht, wurde eine Anschlussbahnförderrichtlinie erarbeitet, die auf dem bestehenden Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie aufbaut. Dieses „Programm zur Unterstützung des Ausbaues von Anschlussbahnen (1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2006)“ wurde gemäß den Bestimmungen des EU-Rechts notifiziert und bildet die beihilfenrechtliche Grundlage für die Förderrichtlinie. Die Landesförderung ist somit eine ergänzende Förderung zum Förderprogramm des Bundes und kann mit minimalem administrative Aufwand abge-wickelt werden. Für die Finanzierung der Förderung stehen in den kommenden Jahren aus den Impulsprogrammen II und III Gelder in Höhe von 2,475 Millionen Euro zur Verfügung. I16-60B


Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 26.01.2004

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