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Salzburgs Wohnraum auf höchsten Standard bringen
Salzburgs Wohnraum auf höchsten Standard bringen
Raus: Die Wohnbauförderung eröffnet neue Möglichkeiten bei Sanierungen / 3.182 geförderte Sanierungen 2003
LK • Tausende Salzburgerinnen und Salzburger stecken jedes Jahr Geld in die Sanierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung. Die Wohnbauförderung des Landes hilft. Wohnbaureferent Landesrat Dr. Othmar Raus legte heute, Dienstag, 27. Jänner, den Vorschlag vor, Darlehen für Sanierungsmaßnahmen nur mehr mit einem Fixzinssatz von 1,5 Prozent zu versehen. Im vergangenen Jahr wurde mit Hilfe der Wohnbauförderung die Sanierung von 3.182 heimischen Wohnungen oder Häusern begonnen. „Diese massiven Verbesserungen bedeuten schönere Orte, weniger Energieverschwendung, niedrigere Betriebskosten und höhere Wohnqualität“, sagte Landesrat Dr. Othmar Raus. Außerdem sind Sanierungsmaßnahmen besonders arbeitsintensiv: Viele Menschen finden Jobs in dieser Branche.
Es wurde viel erreicht: 89 Prozent der Salzburger Wohnungen fallen mittlerweile in die beste Kategorie A, nur 1,6 Prozent in die schlechten Kategorien C oder D. Nur mehr 4,4 Liter Heizöl werden heute in Salzburg pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr zum Heizen benötigt. Vor zehn Jahren waren es noch zehn Liter. Die „Öko-Punkte“ in der Wohnbauförderung und die Sanierungsförderungen haben dazu geführt, dass Salzburg energiebewussteren Wohnraumstandard hat als andere Bundesländer Österreichs.
Damit die Bereitschaft zum Sanieren weiter lebt wird nun eine neue Form der Sanierungsförderung noch vor der Jahresmitte eingeführt: Für Sanierungen bekommt man dann ein Darlehen mit zehn Jahren Laufzeit, das lediglich mit 1,5 Prozent fix verzinst ist.
Neues Darlehen ersetzt Sonder- und kleine Sanierungsaktion
Die neue Sanierung ersetzt die „Sonder-Sanierungsaktion“ des Landes und die so genannte „kleine Sanierung“. Die Sonder-Sanierung entspricht in etwa den Bedingungen der neuen Sanierung, lief aber planmäßig vor vier Wochen aus. In der „kleinen Sanierung“ gibt es entweder einen dreiprozentigen Annuitätenzuschuss oder einen Einmalzuschuss von 15 Prozent der Kosten.
Es gibt natürlich Voraussetzungen: Grundsätzlich wird eine Sanierungsmaßnahme nur dann gefördert, wenn das Haus mindestens 20 Jahre alt ist. Bei Sanierungsfällen, die einen energiesparenden Effekt haben, muss das Haus lediglich zehn Jahre alt sein. Bei einem Fernwärmeanschluss gilt sogar ein Mindestalter von nur fünf Jahren.
Um Sanierungsförderung kann der Wohnungsinhaber ansuchen, wenn Sanierungsmaßnahmen eindeutig innerhalb der Wohnung liegen. Alle wohnungsübergreifenden Sanierungsmaßnahmen sind vom Gebäudeeigentümer durchzuführen. Bei Wohnhäusern mit mehreren Mietwohnungen oder Eigentumswohnungen bedarf es dann einer Zustimmung der Mieter oder der Wohnungseigentümer. So regelt es das neue Wohnbauförderungsgesetz, das bereits den zuständigen Ausschuss passierte.
Derzeit wird der Wohnungsinhaber nur gefördert, wenn er unter den Einkommensgrenzen liegt. In Zukunft soll jedoch jeder Zugang zur Sanierungsförderung haben. Ebenso werden bald die derzeitigen Beschränkungen bei der Weitervermietung von sanierten Wohnungen wegfallen. Die Sanierung muss außerdem von einem befugten Unternehmen gegen ordnungsgemäße Rechnungslegung durchgeführt worden sein. Die Kosten müssen mindestens 2.190 Euro betragen. Je Wohnung beträgt die maximale Fördersumme 21.810 Euro, bei Ein- oder Zweifamilienhäusern maximal 36.340 Euro. Ausgenommen davon wiederum ist der nachträgliche Einbau eines Personenaufzuges: Hier werden Investitionskosten von 40.000 Euro oder mehr gefördert.
Weitervermietung wird einfacher
Erleichterungen wird es auch bei der Weitervermietung von sanierten Wohnungen geben, da auch an nicht begünstigte Personen vermietet werden darf. Ferner entfällt die Mindestgrenze von 30 Quadratmetern für eine Sanierungsförderung, ebenso wie die Höchstgrenze von 150-Quadratmetern. Darüber hinaus kommt es nur noch zu einer anteilsmäßigen Kürzung der Förderung. Generell wird die Sanierungsförderung im Sinne der Maastricht-Konformität auf rückzahlbare Förderdarlehen umgestellt. Derzeit werden nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse oder Fixpreiszuschüsse gewährt, die in der Maastricht-Bilanz als verlorene Zuschüsse zu werten sind.
Die Großzügigkeit des Landes hat etliche Gründe: Es soll damit vor allem zu Verbesserungsmaßnahmen hinsichtlich der Wärmedämmung, einer effizienten Energienutzung, des Schallschutzes und bei den Sanitär- und Heizungsanlagen kommen, ganz im Sinne der „Kyoto-Ziele“. Diese sehen eine Reduktion der Klima relevanten Abgase vor.
Ausweitung der Wohnbeihilfe für sanierte Wohnungen
Derzeit wird Wohnbeihilfe nur für Mieter/innen von geförderten Mietwohnungen gewährt. Ist eine Mietwohnung nach Abzahlung des Förderdarlehens ausfinanziert, kann nach der geltenden Rechtslage keine Wohnbeihilfe mehr gewährt werden. In Zukunft wird in vielen dieser Fälle erweiterte Wohnbeihilfe gewährt werden können. Der Status einer geförderten Mietwohnung bleibt aber auch aufrecht, wenn nach Ausfinanzierung der Errichtungskosten eine geförderte Sanierungsmaßnahme gesetzt wurde. In diesen Fällen kann auch schon nach geltender Rechtslage Wohnbeihilfe bezogen werden. Diese Wohnbeihilfe für sanierte Wohnungen ist jedoch derzeit sehr gering, da als Berechnungsbasis nicht die Errichtungskosten, sondern nur die geringeren Kosten für die Sanierungsmaßnahme herangezogen werden. Es wäre allerdings ungerecht, Mietern von ausfinanzierten, ehemals geförderten Mietwohnungen die volle erweiterte Wohnbeihilfe zu gewähren, während Mieter von ausfinanzierten, ehemals geförderten Mietwohnungen, in denen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, lediglich eine sehr geringe Wohnbeihilfe erhalten. Daher wurde in der Novelle zum Wohnbauförderungsgesetz (WFG) die Bestimmung aufgenommen, dass die Wohnbeihilfe für Mietwohnungen, in denen geförderte Sanierungsmaßnahmen gesetzt wurden, gleich der erweiterten Wohnbeihilfe berechnet wird.
Die neue Sanierung setzt bei den Erfahrungen des Sonder-Sanierungsprogramms an. Über dieses Programm erhielt man zuletzt ebenfalls Darlehen, die lediglich mit 1,5 Prozent verzinst waren. Die Laufzeit betrug fünf Jahre. Die Sondersanierung sorgte im vergangenen Jahr für Verbesserungen in 763 Wohnungen. In Summe wurden knapp sechs Millionen Euro an Förderungsdarlehen vergeben. Am meisten wurde für Fassaden und Dächer (3,2 Millionen) sowie Wasser-, Strom- oder Gasleitungen (2,3 Millionen) verwendet. Damit sind seit 1997 insgesamt 7.646 Wohnungen saniert worden, 53 Millionen Euro an Darlehen wurden gewährt.
2.166 „kleine Sanierungen“ im vergangenen Jahr
2003 wurden in insgesamt 2.166 Wohnungen Sanierungsmaßnahmen durch die so genannte „kleine Sanierung“ gefördert. Die Förderung erfolgte in 1.602 Fällen mittels Annuitätenzuschüssen zu Bank- oder Bauspardarlehen. Die Darlehenshöhe (entspricht den abgerechneten zu fördernden Kosten) betrug durchschnittlich 7.400 Euro. In 564 Fällen wählten die Förderungswerber anstelle eines Annuitätenzuschusses einen Direktzuschuss als Förderung. Die förderbaren abgerechneten Kosten betrugen in diesen Fällen durchschnittlich 6.500 Euro.
Die häufigsten Sanierungsmaßnahmen waren hier Fenstertausch (1.378 Wohnungen), Fassadenisolierungen (939), Dacherneuerungen (875), Feuchtigkeitsisolierungen (800) sowie Wärmedämmung der obersten Geschossdecke (463). Die kleine Sanierung und die Sondersanierung sollen durch die einheitliche neue Sanierung ersetzt werden.
253 sanierte Wohnungen durch „umfassende Sanierung“
2003 wurde außerdem durch die „umfassende Sanierung“ dafür gesorgt, dass 253 Wohnungen saniert wurden. Diese Form der Sanierungsförderung wird vor allem für die Erneuerung ganzer Wohnhäuser vergeben. Darlehen in der Höhe von 4,91 Millionen Euro wurden 2003 gewährt. Ausgelöst wurden dadurch Investitionen von 6,26 Millionen Euro. 187 der 253 Wohnungen befinden sich in der Stadt Salzburg.
Santner: Mehr Lebensqualität durch Sanierung
Die Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft (gswb) ist mit fast 29.000 Verwaltungseinheiten Salzburgs größte gemeinnützige Bauvereinigung. Jährlich werden erhebliche Summen in die Sanierung und Großinstandsetzung von Wohnanlagen investiert. Im Jahr 2000 betrug das Sanierungsvolumen rund 8,75 Millionen Euro, im Vorjahr waren es bereits 10,8 Millionen, und im Laufe des heurigen Jahres sollen rund 14 Millionen Euro ausgegeben werden, betonte gswb-Direktor Dipl.-Ing. Leonhard Santner.
Bei der Umsetzung von Sanierungsprojekten verfolgt die gswb einen ganzheitlichen Ansatz. Im Vordergrund steht sowohl die nachhaltige Senkung der Energiekosten für Heizung und Warmwasseraufbereitung, als auch die qualitative Aufwertung jeder einzelnen Wohnung etwa durch die Errichtung von Balkonen oder den Einbau von Heizungen. Gleichzeitig wird das Ziel verfolgt, das gesamte Wohnumfeld der Bewohner zu verbessern. Möglichkeiten dafür bestehen beispielsweise durch eine Neugestaltung der Außenanlagen oder die Errichtung zusätzlicher Parkplätze (bei Neubauten z. B. durch den Bau einer Tiefgarage).
Einen immer größeren Stellenwert nehmen auch die so genannten Brauchbarmachungen ein. Wird eine Wohnung frei, überprüfen gswb-Bautechniker Zustand und Standard der Wohnung. Bei Bedarf werden umfassende Sanierungsarbeiten bis hin zur Einleitung einer Heizung veranlasst.
Große Sanierungsprojekte der gswb
Eines der größten Sanierungsvorhaben der gswb in der Stadt Salzburg wird derzeit in der Etrichstraße und in der Kleßheimerallee realisiert. Mit den Arbeiten wurde im Herbst 2002 begonnen, mit der kompletten Fertigstellung kann im Frühjahr 2004 gerechnet werden.
„Die Häuser wurden nicht nur im allgemeinen Bereich saniert“, dazu zählen etwa die Anbringung einer thermischen Isolierung an den Außenfassaden, die Erneuerung der Dächer und die Neugestaltung der Stiegenhäuser. Das Besondere sind Verbesserungsmaßnahmen in den Wohnungen selber. So kommt jeder Mieter in den Genuss einer Zentralheizung. Die Energieversorgung erfolgt über das gswb-eigene Fernwärmenetz im Stadtteil Taxham. Ebenso erneuert wurden die Wohnungseingangstüren. Und wo immer es bislang noch nicht erfolgt ist, sind die Bäder verfliest worden.
Bei einer Generalsanierung werden auch immer alle Elektro-Installationen überprüft und gegebenenfalls an den heutigen Stand der Technik angepasst. Die Kosten der Generalsanierung in der Höhe von rund vier Millionen Euro wurden mit Förderungsgeldern der Salzburger Landesregierung und mit Eigenmitteln der gswb finanziert.
Sanierung sichert Arbeitsplätze
Laut Wirtschaftsforschungsinstitut sichert ein Volumen von 100 Millionen Euro im Neubau etwa 1.500 Arbeitsplätze, auf dem Sektor der Großinstandsetzung etwa 1.700 Stellen. Legt man diese Formel auf das geplante Investitionsvolumen der gswb um, so trägt Salzburgs größte Gemeinnützige zur Sicherung von fast 1.000 Arbeitsplätzen in unserem Bundesland bei.
Wärmedämmende Maßnahmen senken die Energiekosten für die Raumheizung. Durchschnittlich kann mit Energieeinsparungen von bis zu einem Drittel gerechnet werden. Das zeigen diese Beispiele:
· Bad Gastein, Hauptschulstraße 12, 20 Wohnungen: 1995 wurden noch rund 230.000 Kilowattstunden Energie verbraucht. In den Jahren 1996/97 hat die gswb umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchführen lassen. 2002 lag der Energieverbrauch nur mehr bei rund 140.000 Kilowattstunden. Einsparung: fast 40 Prozent.
· Salzburg, Scherzhauserfeldstraße 32, 49 Wohnungen: 1998 betrug der Energieverbrauch rund 440.000 Kilowattstunden. Nach der Generalsanierung wurden nur mehr 310.000 Kilowattstunden verbraucht. Einsparung: rund 30 Prozent.
· Salzburg, Lanserhofstraße 26 und 28, 40 Wohnungen: 1999 betrug der Energieverbrauch rund 360.000 Kilowattstunden. Nach der Generalsanierung wurden nur mehr 260.000 Kilowattstunden verbraucht. Einsparung: rund 28 Prozent. i17-11
Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 27.01.2004
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