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Hochwasserschutz in Salzburg



Letzte Plenarsitzung der 12. Gesetzgebungsperiode am 4. 2.
Wohnbauförderungsgesetz-Novelle und Hochwasserschutz-Maßnahmen werden verabschiedet




LK • Landtagspräsident Ing. Georg Griessner hat das Plenum des Salzburger Landtages für Mittwoch, 4. Februar, 9.00 Uhr, zur voraussichtlich letzten Sitzung der 12. Gesetzgebungsperiode einberufen. Nach der Zuweisung von Vorlagen der Landesregierung, eines Berichtes des Landesrechnungshofes betreffend den Salzburger Strukturverbesserungsfonds, sowie Anträgen und Aufragen von Abgeordneten an die zuständigen Ausschüsse bzw. Regierungsmitglieder steht die aktuelle Stunde auf der Tagesordnung, deren Thema in der Präsidialkonferenz am kommenden Montag, 2. Februar, festgelegt wird. Anschließend gibt es die Fragestunde zur Beantwortung von Mündlichen Anfragen sowie die Beantwortung von Dringlichen Anfragen, soferne solche eingebracht werden.

Weiters werden, voraussichtlich nach der Mittagspause, die Berichte der Ausschüsse über die Behandlung von Regierungsvorlagen, Berichten der Landesregierung und des Landesrechnungshofes sowie eines Antrages der Grünen und einer Petition der Gemeinde Kuchl behandelt. Die beiden Regierungsvorlagen, die verabschiedet werden, betreffen eine Novelle zum Wohnbauförderungsgesetz sowie das Hochwasserschutz-Maßnahmengesetz. Bevor das Landtagsplenum das Ende der 6. Session der 12. Gesetzgebungsperiode beschließen wird, werden die Abgeordneten die Beantwortung von insgesamt 39 Schriftlichen Anfragen durch die zuständigen Regierungsmitglieder diskutieren. i18-31


Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 28.01.2004

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