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Salzburger Land, Datenschutzänderung
Jagdrechtsabgabe an Verbraucherpreisindex angepasst
Gesetz über die Auskunftspflicht und den Datenschutz geändert / Ausschussberatungen des Salzburger Landtages
Salzburger Landeskorrespondenz, 06.10.2004
(LK) Mit einer Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Jagdrechtsabgabegesetz geändert wird, beschäftigte sich der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss unter Vorsitz von LAbg. Arno Kosmata (SPÖ) heute, Mittwoch, 6. Oktober, Vormittag. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.
Die Jagdrechtsabgabe beträgt derzeit für ein Jagdgebiet bis zu 300 Hektar Fläche 145 Euro und je weitere 300 Hektar 73 Euro jährlich. Die Höhe wurde letztmals mit 1. Jänner 1998, also zu Beginn der laufenden neunjährigen Jagdpachtperiode, angepasst. Der Steigerung des Verbraucherpreisindexes soll daher auch durch eine entsprechende Anpassung der Abgabenhöhe Rechnung getragen werden. Die Tarife werden dabei um 11,72 Prozent (Jagdgebiete bis zu 300 Hektar) beziehungsweise 10,96 Prozent (weitere 300 Hektar) erhöht. Damit weist Salzburg immer noch bundesweit die niedrigsten Abgabentarife auf.
Sodann beschäftigte sich der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss mit einer Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem die Salzburger Landesabgabenordnung geändert wird. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.
Die Landesabgabenordnung sieht bisher keine Möglichkeit für die Abgabenbehörden vor, auf die Festsetzung von Abgaben zu verzichten. Bisher wurde lediglich geregelt, dass die Vorschreibung von Kleinbeträgen vorläufig unterbleiben kann und erst bei der nächsten Vorschreibung einer gleichartigen Abgabe zu erfolgen hat. Das Landesabgabenamt hält eine Regelung, auf Grund der die Abgabenbehörde unter bestimmten Voraussetzungen von der Abgabenfestsetzung Abstand nehmen kann, im Hinblick auf die damit erzielbaren verwaltungsökonomischen Effekte für wünschenswert. Dieser Anregung soll mit dem gegenständlichen Entwurf einer Novelle zur Landesabgabenordnung Rechnung getragen werden.
Gender Mainstreaming in der Statistik
Ebenfalls der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss behandelte anschließend eine Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Gesetz über die Auskunftspflicht und den Datenschutz geändert wird. Die Vorlage wurde mit den Stimmen der SPÖ, ÖVP und FPÖ gegen die Stimmen der Grünen angenommen. Der Antrag wurde punkteweise abgestimmt, wobei die Ziffern 1, 2 ,3 und 5 einstimmig und die Ziffer 4 mehrheitlich gegen die Grünen angenommen wurden.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, sicherzustellen, dass sich der Landesstatistische Dienst die erforderlichen Daten über die wirtschaftlichen, demographischen, sozialen, ökologischen und kulturellen Gegebenheiten im Bundesland Salzburg verschaffen kann, um den Landesorganen für die Planung und Vorbereitung von Entscheidungen sowie die Beurteilung getroffener Maßnahmen fundierte statistische Grundlagen zu liefern. Dabei soll es zu keiner Ausweitung der Erhebungstätigkeit des Landesstatistischen Dienstes kommen. Vielmehr geht es darum, die rechtlichen Grundlagen für die effiziente Wahrnehmung der von ihm zu besorgenden Aufgaben zu schaffen und statistische Erhebungen beim individuellen Dateninhaber zu vermeiden. Das Erfordernis einer gesetzlichen Regelung zur Erreichung dieses Ziels ergibt sich aus dem in Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie ergangenen Datenschutzgesetz des Bundes.
LAbg. Dr. Heidi Reiter (Grüne) betonte, dass die Erhebung von geschlechtsspezifischen Daten für eine geschlechtsspezifische Politik im Sinne des Gender Mainstreamings (also die Berücksichtigung von unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern bei allen gesellschaftlichen Vorhaben, Anm.) notwendig sei. Man müsse auf entsprechende Daten zurückgreifen können, um geschlechtsspezifische Auswirkungen von Maßnahmen ermitteln zu können. Sonst könne geschlechtsspezifische Politik nicht entsprechend durchgeführt werden. Es gehe darum, die Sinnhaftigkeit und Möglichkeit von Gender Mainstreaming in der Statistik nicht willkürlich zu bestimmen. In einem Abänderungsantrag erhoben die Grünen daher folgende Forderungen: 1. Statistische Erhebungen des Landes haben durchgehend geschlechtsspezifisch zu erfolgen und sind auch geschlechtsspezifisch auszuwerten; 2. Gewährleistung der geschlechtsspezifischen Erhebung und der geschlechtsspezifischen Evaluierung von Daten. Der Abänderungsantrag wurde mit den Stimmen der SPÖ, ÖVP und FPÖ abgelehnt.
LAbg. Mag. Martin Apeltauer (SPÖ) sagte, er stimme mit den Zielen des Gender Mainstreamings überein. Die geschlechtsspezifische Statistik bedeute jedoch auch einen Mehraufwand und solle daher nur angewendet werden, wo es sinnvoll und möglich ist. Vor allem bei externen Statistiken, die einen beträchtlichen Teil des der Landesstatistik zur Verfügung stehenden Materials ausmachen – wie zum Beispiel Daten von der Statistik Austria –, sei eine nachträgliche geschlechtsspezifische Auswertung zu aufwändig.
Zweiter Landtagspräsident LAbg. MMag. Michael Neureiter (ÖVP) regte an, den Bund aufzufordern, seine statistischen Erhebungen und Auswertungen geschlechtsspezifisch vorzunehmen und brachte dazu einen Entschließungsantrag ein. LAbg. Lukas Essl (FPÖ) betonte, dass die Landesstatistik die Daten im Allgemeinen ausgezeichnet aufbereite. Es sei wichtig, die Sinnhaftigkeit und Möglichkeit bei der Datenerhebung und -auswertung sicherzustellen, um Auswüchse zu vermeiden. Den Bund zum Gender Mainstreaming aufzufordern, sei aber nicht notwendig, da der Großteil der Statistik ohnehin geschlechtsspezifisch ausgewertet werde. Der ÖVP-Entschließungsantrag wurde mit den Stimmen der SPÖ, ÖVP und der Grünen gegen jene der FPÖ angenommen.
Gebarung des Landes überwiegend positiv beurteilt
Noch vor der Mittagspause beschäftige sich der Finanzüberwachungsausschuss unter Vorsitz von Klubobmann-Stellvertreterin LAbg. Rosemarie Blattl (FPÖ) mit einem Bericht des Rechnungshofes über das Bundesland Salzburg – Verwaltungsjahr 2003. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
In dem Bericht des Bundes-Rechnungshofes heißt es u. a., die Bestrebungen des Landes Salzburg, durch die Förderung energiesparender Maßnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energieträger zur Senkung des Energieverbrauchs und damit zum Klimaschutz beizutragen, zeigten erste Erfolge. Bezogen auf die Erreichung des Kyoto-Zieles stellten die bisherigen Aktivitäten lediglich einen ersten Schritt dar. Weiters beurteilte der Rechnungshof die Privatisierung der Salzburger Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft als erfolgreich. Das Ziel, durch die Teilprivatisierung eine weitere positive wirtschaftliche Entwicklung der Salzburger Hypo-Bank zu erwirken, konnte allerdings nicht erreicht werden. Schließlich behandelt der Bericht den Bau des Kongresshauses im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt Salzburg.
Landesrat Dr. Erwin Buchinger betonte, dass bezüglich der beiden Empfehlungen des Rechnungshofes, denen noch nicht nachgekommen wurde, durch die derzeitige Aufgaben- und Strukturreform bis Ende des Jahres ein Vorschlag zur Erledigung eingebracht werde. Eine dieser beiden Empfehlungen betrifft die Sonderentlohnung von Amtsärzten bei Impftätigkeiten.
LAbg. Matthias Scheiber (ÖVP) beurteilte den Rechnungshof-Bericht überwiegend positiv, einige Bereiche weisen aber auch negative Aspekte auf. Klubobmann LAbg. Dr. Karl Schnell (FPÖ) kritisierte, dass die Salzburger Landes-Holding noch immer für Verbindlichkeiten der Hypo-Bank im Falle deren Zahlungsunfähigkeit hafte, obwohl die Anteile bis auf zehn Prozent verkauft wurden. Das müsse geändert werden. LAbg. Emmerich Schwemlein (SPÖ) sagte ebenfalls, die Haftungsfrage müsse geklärt werden. Er gehe aber davon aus, dass keine Zahlungsunfähigkeit drohe. Fraktionsvorsitzender LAbg. Cyriak Schwaighofer (Grüne) wies darauf hin, dass die Förderung energiesparender Maßnahmen zur Erreichung des Kyoto-Zieles noch zu wenig sei. Dies gehe auch aus dem Bericht hervor. i194-42
Die Ausschussberatungen werden um 14.30 Uhr fortgesetzt. Die Berichterstattung über die Beschlüsse der Landtagsausschüsse wird in der Landeskorrespondenz II fortgesetzt.
Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz
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