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Schuzt vor Bahnlärm in Salzburg
Auch 2003 jeder vierte Euro nach Salzburg
Raus: Kein anderes Land tut so viel für den Schutz vor Bahnlärm wie Salzburg
LK • Österreichweit wurden im Jahr 2003 rund 60 Kilometer Lärmschutzwände an bestehenden Eisenbahnstrecken errichtet. Salzburg liegt mit 15 Kilometern bzw. 25 Prozent an der Spitze aller Bundesländer. „Wir konnten jeden vierten Euro der Gelder für ganz Österreich für Salzburg sichern“, sagte Umweltreferent Landesrat Dr. Othmar Raus heute, Donnerstag, 29. Jänner, bei einem Informationsgespräch. Heuer sollen neue Lärmschutzwände in Bad Hofgastein, Bergheim, Bischofshofen, Dorfgastein, Hallein, Hüttau und in der Stadt Salzburg errichtet werden.
Lärm wird von den Betroffenen nicht nur als störend empfunden, er kann auch die Gesundheit beeinträchtigen. Lärm aktiviert das zentrale Nervensystem und veranlasst die Ausschüttung von Stresshormonen (Noradrenalin und Cortisol) ins Blut. Die Folgen sind Anspannung, Nervosität, Reizbarkeit und Blutdruckreaktionen. Eine Langzeit-Lärmbelastung gilt als Risikofaktor für Herzinfarkt, ebenso für Schlaf- und Konzentrationsstörungen. Bei lärmbelasteten Kindern können Leistungs- und Verhaltensprobleme auftreten. Weitere Wirkungen des Lärms werden zurzeit noch diskutiert (u. a. die Schwächung des Immunsystems).
Um diesen negativen Folgen entgegenzuwirken, wird in Österreich die Schienenlärm-Bestandsstreckensanierung unter Beteiligung des Ministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie des jeweiligen Landes und der jeweiligen Gemeinde sowie durch die Österreichischen Bundesbahnen gemäß der „Richtlinie für die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn- Bestandsstrecken“ durchgeführt.
In Salzburg sind bereits viele Maßnahmen realisiert worden. Die Finanzierung teilen sich Bund (er trägt die Hälfte der Kosten), Land und Gemeinde (je ein Viertel). Bisher hat das Land Salzburg sieben Millionen Euro investiert, sodass insgesamt in Höhe von 28 Millionen Euro Maßnahmen realisiert wurden.
Wohin die Wand kommt
Auf Grund von Berechnungen (und ergänzenden Messungen) des Bahnlärms, hochgerechnet auf zukünftige Zugzahlen wurde ein Immissionslärmkataster erstellt, der zusammen mit einer Personenstandserhebung der Wohnbevölkerung (Stichtag war der 1. Jänner 1993) die Grundlage für die Sanierung darstellt. Bereiche, die über 55 Dezibel (dB) Beurteilungspegel nachts lärmbelastet sind, gelten als sanierungsbedürftig.
Sobald die betroffene Gemeinde einer Sanierung zustimmt, wird eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von ÖBB, Land, und Gemeinde gebildet und mit den Planungen begonnen. Zwischen Ministerium, Land und Gemeinde wird ein Planungsvertrag geschlossen. Bei der Planung wird erhoben, für welche Bereiche Lärmschutzwände wirtschaftlich sind und wo (teilweise zusätzlich) eine Fensterförderung erforderlich ist, um die Lärmgrenzwerte (55 dB nachts) einhalten zu können. Eine Lärmschutzwand erfüllt das Wirtschaftlichkeitskriterium laut Richtlinie, wenn sie bis zum Dreifachen der Herstellungskosten von objektseitigen Maßnahmen (Lärmschutzfenster und Schalldämmlüfter) kostet. Auf Grund der finanziellen Möglichkeiten der Vertragspartner wird sodann ein Termin- und Finanzierungsplan erarbeitet.
Nach Abschluss der Planungen wird für die Umsetzung der Maßnahmen ein Durchführungsvertrag unterzeichnet und mit dem Bau der Lärmschutzwände sowie mit der Fensterförderung begonnen. Durch die Lärmschutzwände kann (je nach örtlichen Gegebenheiten) eine Lärmreduzierung um bis zu 15 dB Beurteilungspegel erreicht werden. Wird damit der Grenzwert von 55 dB nicht eingehalten, ist zusätzlich eine Fensterförderung möglich.
Bisher sind großteils Holzwände errichtet worden, Beton kommt in letzter Zeit vermehrt zur Anwendung, und auch in Aluminium gibt es zugelassene Systeme. Bei den Lärmschutzfenstern ist von besonderer Wichtigkeit, dass die Antragsteller auch den Einbau einer schallgedämmten Be- und Entlüftung durchführen lassen, da bei geschlossenen (und auf Grund der schalldämmenden Wirkung besonders luftdichten) Fenstern der nötige Luftaustausch fehlt und die Schlafqualität beeinträchtigt wird.
Schon 59 Millionen für Salzburg
Österreichweit sind bisher Maßnahmen in der Höhe von 268 Millionen Euro vereinbart worden. In Salzburg umfassen die vereinbarten Maßnahmen ein Volumen von 59 Millionen Euro insgesamt. Die Finanzierung ist weiterhin gesichert, pro Jahr wendet das Land Salzburg zirka zwei Millionen Euro für Lärmschutzmaßnahmen an Bestandsstrecken auf.
Von den 38 betroffenen Gemeinden haben bisher 19 Gemeinden einen Planungsvertrag und von diesen haben 18 Gemeinden auch schon einen Durchführungsvertrag (davon einen in Vorbereitung) unterzeichnet. Dabei sind vermehrt die stark betroffenen Gemeinden beteiligt: Von den 41.216 Betroffenen leben bereits 33.478 in einer Gemeinde mit Vertrag. Das entspricht einem Erfüllungsgrad von 81 Prozent.
15 Kilometer Lärmschutz 2003
Im vergangenen Jahr wurden Lärmschutzwände vor allem in Salzburg Stadt, in St. Johann und Zell am See fertig gestellt, auch in Bischofshofen, Elsbethen, Kuchl, Golling, Maishofen, Seekirchen und Puch wurden Wände errichtet. 2003 sind dabei 15 Kilometer Lärmschutzwände entstanden, so dass insgesamt in Salzburg 51 Kilometer realisiert werden konnten (von den bisher vertraglich vereinbarten 90 km). Im Vorjahr wurden 115 Fensterförderungsanträge erledigt, sodass die Gesamtzahl auf 578 erhöht wurde.
Es konnten auch neue Verträge abgeschlossen werden: mit Hallwang der Planungsvertrag, mit Bergheim, Hüttau und Seekirchen konnte der Durchführungsvertrag unterzeichnet werden.
Neue Wände 2004
Ein Planungsvertrag mit Saalfelden ist in Vorbereitung. In Bruck wird ein positiver Beschluss erwartet, sodann kann auch hier ein Planungsvertrag folgen. Nach Abschluss der Planungen wird in der ersten Jahreshälfte der Durchführungsvertrag mit Hallwang unterzeichnet werden.Lärmschutzwände werden errichtet in Bad Hofgastein (bereits Ende 2003 gestartet), Bergheim (ab Februar), in Bischofshofen werden die Wände fertig werden, in Dorfgastein kann der zweite Bauabschnitt begonnen werden und in der Stadt Salzburg werden die Bauarbeiten fortgesetzt. In Hallein ist der Baubeginn ab Frühjahr 2004 vorgesehen, in Hüttau ab Herbst.
Dafür werden voraussichtlich Kosten in Höhe von acht Millionen Euro entstehen, von denen das Land Salzburg 25 Prozent, also zwei Millionen, tragen wird.
Landschaftspflegerische Maßnahmen
Die Materialwahl (ob Holz, Beton oder Aluminium) wird grundsätzlich der Gemeinde überlassen. Bei der Gestaltung wird auf eine landschaftsverträgliche Farbgebung geachtet. Um die Lärmschutzwände noch besser in die Umgebung zu integrieren, werden Bepflanzungen vorgenommen.
Damit der Ausblick für den Bahnreisenden möglichst gut erhalten bleibt und auch das Landschaftsbild nicht unnötig beeinträchtigt wird, werden die Wände grundsätzlich mit zwei Metern Höhe über Schienenoberkante ausgeführt. Lediglich bei sehr hoher Wirtschaftlichkeit (d.h. viele mehrstöckige Häuser sind zu schützen) werden auf kurzen Strecken höhere Wände errichtet.
Zum Beispiel Kuchl
Mit der Marktgemeinde Kuchl wurden der Planungsvertrag am 19. Dezember 1997 und der Durchführungsvertrag am 2. Juli 1999 geschlossen. Es sind sieben Lärmschutzwände projektiert und großteils ausgeführt. Auf Grund der Möglichkeiten der Gemeinde Kuchl läuft hier die Errichtung der Lärmschutzwände außerordentlich schnell. Im Vergleich zur ursprünglichen Planung konnten einige Bereiche vorgezogen werden.
Der erste Bauabschnitt umfasste die Lärmschutzwand (LSW) 2 (Jadorf), LSW 3 (Kuchl) und LSW 7 (Wiedenbach), und wurde im Jahr 2000 fertig gestellt. Im zweiten Bauabschnitt wurde die LSW 1 (Garnei) teilweise errichtet (von Kilometer 22,6 bis 23,9), weil der übrige Bereich erst nach Realisierung der geplanten Haltestelle sinnvoll saniert werden kann, was für 2005 vorgesehen ist. 2001 wurde die LSW 4 fertig gestellt, welche den Bereich Kellau schützt. Die Lärmschutzwand 5 (im Süden, östlich der Bahn) wird gerade errichtet. Der dritte Bauabschnitt wird die Fertigstellung der LSW 1 (im Haltestellenbereich) und den Bau von LSW 6 (gegenüber in Garnei) umfassen und ist für 2005 geplant. In Kuchl sind also – bis auf den Bereich der Haltestelle Garnei und die in Bau befindliche Lärmschutzwand 5 – alle Wände bereits errichtet. i19-11
Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 29.01.2004
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