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Bewilligungspflicht in Salzburg



BORDELL-BEWILLIGUNG: STADT WILL WIRKSAME GESETZLICHE HANDHABEN UND MITWIRKUNG DER POLIZEI

Mo, 24. März 2003




BORDELL-BEWILLIGUNG: STADT WILL WIRKSAME GESETZLICHE HANDHABEN UND MITWIRKUNG DER POLIZEI

Das Stadtratskollegium befasst sich heute, 24. März 2003, auch mit der Frage der Einführung einer Bewilligungspflicht (statt der Anzeigenpflicht, wie sie derzeit besteht) für Bordellbetriebe. Das Land hatte ja geplant, diese Bewilligungsverfahren den Städten zu übertragen.

Diese Übernahme kommt für die Stadt nur dann in Frage, wenn vorab in einem Begutachtungsverfahren sichergestellt wird, dass die Polizei weiterhin an der Überwachung und den Strafverfahren im Zusammenhang mit den Verfahren mitwirken wird. Ohne Einbindung der Exekutive wäre die Stadt mit diesen Verfahren mangels eines eigenen Wachekörpers überfordert, argumentiert das Kollegium.

Zusätzlich fordert die Stadt strengere gesetzliche Handhaben, um Bordellbetriebe bei Notwendigkeit tatsächlich untersagen zu können. Der derzeit vorliegende Verordnungs-Entwurf enthält kaum Möglichkeiten, Entwicklungen wie etwa derzeit an der Eberhard Fuggerstrasse zu verhindern, kritisiert das Kollegium.

Quelle: Presseaussendungen Stadt Salzburg

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